All-on-4 und Krankenkasse: Was wird bezuschusst?

All-on-4 Krankenkasse Zuschuss: Festzuschuss erklärt

Dr. Christina Dickel
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Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für All-on-4 nicht vollständig, sie zahlt aber auch nicht nichts. Wer einen zahnlosen Kiefer hat, bekommt einen befundbezogenen Festzuschuss, und dieser Zuschuss bleibt erhalten, wenn Sie sich statt der Regelversorgung (einer Totalprothese) für feste Zähne auf Implantaten entscheiden. Die Höhe hängt vom Befund, von Ihrem Bonusheft und gegebenenfalls von der Härtefallregelung ab. Die Implantate selbst sind in aller Regel eine Privatleistung. Entscheidend ist, dass vor der Behandlung ein Heil- und Kostenplan bei der Kasse eingereicht und genehmigt wird. Hier erklären wir Schritt für Schritt, wie das funktioniert.

FrageAntwort
Zahlt die Kasse All-on-4?nicht komplett, aber einen befundbezogenen Festzuschuss
Was ist die Regelversorgung beim zahnlosen Kiefer?eine Totalprothese
Gilt der Zuschuss auch für Implantat-Brücken?ja, als sogenannte andersartige Versorgung
Werden die Implantate bezahlt?in der Regel nein, nur in seltenen Ausnahmefällen
Wie hoch ist der Zuschuss?60 Prozent des Festzuschusses, mit Bonusheft 70 oder 75 Prozent
Was ist bei geringem Einkommen?Härtefallregelung mit erhöhtem Zuschuss möglich
Was muss ich tun?Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn genehmigen lassen

Wie der Festzuschuss funktioniert

Seit 2005 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen bei Zahnersatz keinen prozentualen Anteil an Ihrer konkreten Rechnung, sondern einen festen Zuschuss, der sich am Befund orientiert. Für jede typische Situation im Mund legt der Gemeinsame Bundesausschuss eine Regelversorgung fest, also die Versorgung, die medizinisch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Der Festzuschuss deckt einen bestimmten Anteil der durchschnittlichen Kosten dieser Regelversorgung.

Das Wichtige daran: Der Zuschuss ist an den Befund gebunden, nicht an die Versorgung, die Sie am Ende wählen. Sie können sich also für eine aufwendigere Lösung entscheiden und behalten trotzdem Ihren Anspruch auf den Festzuschuss. Alle Beträge für das laufende Jahr finden Sie in unserer Festzuschuss-Tabelle. Hintergründe erklären wir ausführlich im Ratgeber Festzuschuss für Zahnersatz.

Was beim zahnlosen Kiefer die Regelversorgung ist

Für einen komplett zahnlosen Ober- oder Unterkiefer ist die Regelversorgung eine Totalprothese, also eine herausnehmbare Vollprothese aus Kunststoff. Der Festzuschuss für diesen Befund richtet sich an den Kosten einer solchen Prothese aus. Mehr zur Regelversorgung finden Sie auf unserer Seite Totalprothesen.

Ist der Kiefer noch nicht zahnlos, sondern sind nur noch wenige, nicht erhaltungswürdige Zähne vorhanden, sieht der Befund anders aus. Dann wird zunächst geplant, welche Zähne entfernt werden müssen. Für den Festzuschuss zählt der Befund nach dieser Planung.

Regelversorgung, gleichartig, andersartig

Die Kassen unterscheiden drei Arten von Zahnersatz:

  • Regelversorgung: genau die Versorgung, die die Richtlinie für Ihren Befund vorsieht. Beim zahnlosen Kiefer die Totalprothese.
  • Gleichartige Versorgung: die Regelversorgung mit zusätzlichen Leistungen, zum Beispiel aufwendigeren Materialien. Die Kasse zahlt den Festzuschuss, die Mehrkosten tragen Sie.
  • Andersartige Versorgung: eine grundsätzlich andere Versorgungsform als die Regelversorgung, etwa eine festsitzende Brücke statt einer herausnehmbaren Prothese. Implantatgetragener Zahnersatz zählt in aller Regel dazu.
  • All-on-4 ist damit eine andersartige Versorgung. Die gesamte Behandlung wird privat nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Den Festzuschuss für Ihren Befund erhalten Sie trotzdem. Er wird bei andersartiger Versorgung in der Regel von der Krankenkasse an Sie erstattet, nachdem die Behandlung abgeschlossen ist und die Rechnung vorliegt. Wie die Auszahlung im Detail abläuft, kann sich je nach Kasse unterscheiden. Fragen Sie im Zweifel vorher nach.

    Werden die Implantate bezahlt?

    In aller Regel nicht. Implantate gehören nicht zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Festzuschuss bezieht sich auf den Zahnersatz, nicht auf die chirurgische Implantation.

    Es gibt eng begrenzte Ausnahmeindikationen, in denen die Kasse auch implantologische Leistungen übernimmt. Dazu gehören zum Beispiel größere Kiefer- oder Gesichtsdefekte nach Tumoroperationen oder Unfällen, bestimmte angeborene Fehlbildungen oder nicht willentlich beeinflussbare muskuläre Fehlfunktionen im Mund- und Gesichtsbereich. Solche Fälle müssen gesondert beantragt und von der Kasse begutachtet werden. Für die meisten Patienten, die nach Zahnverlust durch Karies oder Parodontitis feste Zähne möchten, trifft das nicht zu.

    Wie das Bonusheft den Zuschuss erhöht

    Der Festzuschuss beträgt grundsätzlich 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Mit einem gepflegten Bonusheft steigt er:

  • 70 Prozent, wenn Sie in den letzten fünf Jahren jedes Jahr mindestens einmal zur Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt waren,
  • 75 Prozent, wenn das für die letzten zehn Jahre gilt.
  • Seit Oktober 2020 ist eine einmalige Lücke im Zehn-Jahres-Zeitraum unschädlich für den 75-Prozent-Bonus. Wer allerdings jahrelang nicht beim Zahnarzt war, erhält meist nur den Grundzuschuss. Wie Sie nach langer Pause wieder einsteigen, erklären wir im Beitrag Nach Jahren wieder zum Zahnarzt.

    Mit unserem Festzuschuss-Rechner können Sie die Zuschussstufen für Ihren Befund selbst durchspielen.

    Härtefallregelung bei geringem Einkommen

    Wer ein geringes Einkommen hat oder bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann als Härtefall einen erhöhten Festzuschuss erhalten. Bei der Regelversorgung bedeutet das, dass die Kosten in der Regel vollständig übernommen werden.

    Wichtig für All-on-4: Wählen Sie statt der Regelversorgung eine gleichartige oder andersartige Versorgung, erhalten Sie auch als Härtefall nur den erhöhten Festzuschuss. Die Mehrkosten der aufwendigeren Versorgung tragen Sie selbst. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, prüft Ihre Krankenkasse. Den Antrag stellen Sie dort.

    Der Heil- und Kostenplan: der wichtigste Schritt

    Bevor die Behandlung beginnt, erstellen wir einen Heil- und Kostenplan (HKP). Er beschreibt Ihren Befund, die Regelversorgung, die geplante Versorgung und die voraussichtlichen Kosten. Den Plan reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Kasse prüft ihn, setzt den Festzuschuss fest und genehmigt ihn.

    Daraus ergeben sich drei praktische Regeln:

  • Erst genehmigen lassen, dann behandeln. Wird ohne genehmigten Plan begonnen, kann der Anspruch auf den Festzuschuss gefährdet sein.
  • Den Plan in Ruhe lesen. Fragen Sie nach, wenn Positionen unklar sind. Wir erklären Ihnen jede Zeile.
  • Gültigkeit beachten. Ein genehmigter Plan gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Verzögert sich die Behandlung stark, muss er eventuell neu eingereicht werden.
  • So läuft es in der Praxis ab

  • Beratung und Untersuchung: Wir untersuchen Ihren Mund, fertigen eine 3D-Aufnahme an und besprechen, welche Versorgungen für Sie infrage kommen, vom Kassenstandard bis zur festen Brücke.
  • Heil- und Kostenplan: Für die gewählte Variante erstellen wir den Plan mit Befund, Regelversorgung und geplanter Versorgung. Auf Wunsch rechnen wir mehrere Varianten durch, damit Sie den Unterschied im Eigenanteil sehen.
  • Einreichen bei der Kasse: Sie reichen den Plan bei Ihrer Krankenkasse ein, gegebenenfalls zusammen mit dem Bonusheft. Privat Versicherte reichen ihn bei ihrer Versicherung ein.
  • Genehmigung abwarten: Die Kasse setzt den Festzuschuss fest. Erst danach planen wir den Operationstermin.
  • Behandlung und Abrechnung: Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie die Rechnung. Den Festzuschuss erstattet Ihnen die Kasse bei andersartiger Versorgung in der Regel auf Ihren Antrag.
  • Private Krankenversicherung und Zahnzusatzversicherung

    Privat Versicherte erhalten eine Erstattung je nach Tarif. Viele Tarife erstatten Implantate und Zahnersatz anteilig, manche begrenzen die Leistung in den ersten Jahren oder schließen Implantate aus. Reichen Sie den Heil- und Kostenplan vorab bei Ihrer Versicherung ein und lassen Sie sich die Erstattung schriftlich bestätigen.

    Zahnzusatzversicherungen können einen großen Teil des Eigenanteils abdecken, wenn sie abgeschlossen wurden, bevor die Behandlung angeraten oder geplant war. Bereits bestehende Zahnlücken oder fehlende Zähne sind in vielen Verträgen ausgeschlossen oder nur gegen Zuschlag versichert. Wer heute bereits zahnlos ist, findet meist keinen Tarif mehr, der die geplante Versorgung übernimmt. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss genau die Bedingungen zu Wartezeiten, Leistungsgrenzen und fehlenden Zähnen.

    Zahnersatz und Steuer

    Selbst getragene Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz können als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, soweit sie Ihre zumutbare Belastung übersteigen. Diese hängt von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab. Ob und in welchem Umfang sich das für Sie lohnt, klären Sie am besten mit einer Steuerberaterin oder einem Lohnsteuerhilfeverein. Bewahren Sie Rechnungen und Erstattungsbescheide auf.

    Was Sie vor der Entscheidung bedenken sollten

    Der Festzuschuss ist so berechnet, dass er eine Totalprothese weitgehend abdeckt. Bei festen Zähnen auf Implantaten bleibt deshalb ein deutlicher Eigenanteil. Ob sich die Investition lohnt, hängt von Ihrer Situation ab: Wie gut kommen Sie mit einer Prothese zurecht? Wie wichtig ist Ihnen fester Biss, freier Gaumen und Sicherheit beim Sprechen? Wie viel Knochen ist vorhanden?

    Zwischen Totalprothese und All-on-4 gibt es auch Zwischenlösungen, etwa eine Deckprothese auf zwei bis vier Implantaten oder eine Teleskopprothese. Einen Überblick gibt der Beitrag All-on-4 oder Teleskopprothese?. Ehrliche Vor- und Nachteile von All-on-4 finden Sie unter All-on-4 Erfahrungen und Nachteile.

    Häufige Fragen

    Zahlt die Krankenkasse feste Zähne auf Implantaten?

    Nicht vollständig. Sie zahlt den befundbezogenen Festzuschuss, der auch bei festen Zähnen auf Implantaten erhalten bleibt. Die Implantate selbst und die Mehrkosten gegenüber der Regelversorgung tragen Sie in der Regel selbst.

    Bekomme ich den Festzuschuss auch, wenn ich mich für All-on-4 statt einer Prothese entscheide?

    Ja. All-on-4 gilt als andersartige Versorgung. Der Anspruch auf den Festzuschuss für Ihren Befund bleibt bestehen, wenn der Heil- und Kostenplan vor der Behandlung genehmigt wurde.

    Wie viel bringt das Bonusheft?

    Statt 60 Prozent erhalten Sie mit fünf Jahren lückenloser Vorsorge 70 Prozent und mit zehn Jahren 75 Prozent des Festzuschusses. Eine einmalige Lücke im Zehn-Jahres-Zeitraum ist seit Oktober 2020 unschädlich.

    Gilt die Härtefallregelung auch für All-on-4?

    Als Härtefall erhalten Sie einen erhöhten Festzuschuss. Bei einer andersartigen Versorgung wie All-on-4 bleibt es aber bei diesem Zuschuss, die Mehrkosten zahlen Sie selbst.

    Zahlt die Zahnzusatzversicherung, wenn ich schon zahnlos bin?

    Meist nicht. Fehlende Zähne bei Vertragsabschluss sind in vielen Tarifen ausgeschlossen. Prüfen Sie die Bedingungen genau und klären Sie die Erstattung vorab schriftlich.

    Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?

    Selbst getragene Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz können als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Lassen Sie sich dazu steuerlich beraten.

    Beratung und Heil- und Kostenplan in München-Oberföhring

    In unserer Praxis in München-Oberföhring erstellen wir Ihnen nach der Untersuchung mit 3D-Diagnostik einen individuellen Heil- und Kostenplan und erklären Ihnen, welcher Anteil von der Kasse kommt und welcher bei Ihnen bleibt. Alles zum Ablauf finden Sie auf der Seite Feste Zähne an einem Tag und unter Implantologie. Wenn Sie vor dem Eingriff Angst haben: Wir führen die Operation auf Wunsch in Vollnarkose mit einem Fachanästhesisten durch. Mehr dazu auf unserer Seite für Angstpatienten.

    Über den Autor

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    Dr. Christina Dickel

    Zahnärztin mit über 15 Jahren Erfahrung in moderner Zahnmedizin

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