Gültig ab 01.01.2026

Festzuschuss Zahnersatz Tabelle 2026

Der Festzuschuss ist der Anteil, den Ihre gesetzliche Krankenkasse an den Kosten der Regelversorgung übernimmt: 60 % ohne Bonus, 70 % nach 5 Jahren lückenlos geführtem Bonusheft, 75 % nach 10 Jahren und 100 % im Härtefall. Die folgenden Tabellen listen alle befundorientierten Festzuschüsse 2026 – von der Krone über Brücken und Prothesen bis zu Implantatversorgungen.

Gültig ab 01.01.2026 · Quelle: KZBV-Abrechnungshilfe / G-BA-Beschluss vom 05.12.2025

So funktioniert der Festzuschuss

60 %
Ohne Bonus

Grundzuschuss der Krankenkasse – gilt ohne Nachweis von Vorsorgeuntersuchungen.

70 %
Bonus 1 · 5 Jahre

Nach 5 Jahren lückenlos geführtem Bonusheft steigt der Zuschuss um 10 Prozentpunkte.

75 %
Bonus 2 · 10 Jahre

Nach 10 Jahren lückenloser Vorsorge erreichen Sie die höchste Bonusstufe.

100 %
Härtefall

Bei geringem Einkommen übernimmt die Kasse die vollen Kosten der Regelversorgung.

Für das Bonusheft zählt eine Vorsorgeuntersuchung pro Kalenderjahr – der jährliche Kontrolltermin sichert Ihnen also dauerhaft den höheren Zuschuss.

Kronen & Stiftaufbauten (erhaltungswürdiger Zahn)

Zuschüsse der Krankenkasse, wenn ein Zahn mit einer Krone oder einem Stiftaufbau versorgt wird.

Befund-Nr.Leistung / Befund60 %ohne Bonus70 %Bonus 175 %Bonus 2100 %Härtefall
1.1Vollkrone (Regelversorgung) bei weitgehender Zerstörung der Kroneje Zahn239,03 €278,87 €298,79 €398,39 €
1.2Teilkrone bei großen Substanzdefektenje Zahn274,36 €320,09 €342,95 €457,27 €
1.3Verblendung der Krone im sichtbaren Bereichje Verblendung80,66 €94,11 €100,83 €134,44 €
1.4Stiftaufbau (konfektioniert, z. B. Schraubstift)je Zahn50,11 €58,46 €62,64 €83,52 €
1.5Stiftaufbau (gegossen)je Zahn150,94 €176,10 €188,68 €251,57 €

Brücken (zahnbegrenzte Lücken)

Zuschüsse für Brückenversorgungen bei Lücken von bis zu vier fehlenden Zähnen in ansonsten geschlossener Zahnreihe.

Befund-Nr.Leistung / Befund60 %ohne Bonus70 %Bonus 175 %Bonus 2100 %Härtefall
2.1Lücke mit einem fehlenden Zahnje Lücke552,96 €645,12 €691,20 €921,60 €
2.2Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden Zähnenje Lücke631,10 €736,29 €788,88 €1.051,84 €
2.3Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnenje Kiefer704,93 €822,42 €881,17 €1.174,89 €
2.4Frontzahnlücke mit vier nebeneinander fehlenden Zähnenje Kiefer772,74 €901,53 €965,93 €1.287,90 €
2.5Weitere, unmittelbar angrenzende Lücke mit einem fehlenden Zahn306,81 €357,95 €383,51 €511,35 €
2.6Zuschlag bei disparallelen Pfeilerzähnenje Lücke227,23 €265,10 €284,03 €378,71 €
2.7Verblendung des ersetzten Zahns im sichtbaren Bereichje Verblendung79,46 €92,71 €99,33 €132,44 €

Weitere Lückensituationen & Kombinationsversorgung

Zuschüsse für Lücken, die nicht überbrückt werden können (z. B. Freiendsituationen), sowie für Teleskop- und Kombinationsversorgungen.

Befund-Nr.Leistung / Befund60 %ohne Bonus70 %Bonus 175 %Bonus 2100 %Härtefall
3.1Lücke ohne Brückenmöglichkeit / Freiendsituation (Lückensituation II)je Kiefer571,29 €666,51 €714,11 €952,15 €
3.2Verkürzte Zahnreihe mit dentaler Verankerung (z. B. Teleskopkrone)je Eckzahn oder 1. Prämolaren, max. 2× je Kiefer400,75 €467,54 €500,93 €667,91 €

Prothesen (Restzahnbestand bis 3 Zähne & zahnloser Kiefer)

Zuschüsse für herausnehmbaren Zahnersatz bei weitgehendem oder vollständigem Zahnverlust.

Befund-Nr.Leistung / Befund60 %ohne Bonus70 %Bonus 175 %Bonus 2100 %Härtefall
4.1Restzahnbestand bis zu 3 ZähnenOberkiefer596,88 €696,36 €746,10 €994,80 €
4.2Zahnloser KieferOberkiefer576,44 €672,52 €720,56 €960,74 €
4.3Restzahnbestand bis zu 3 ZähnenUnterkiefer616,79 €719,59 €770,99 €1.027,99 €
4.4Zahnloser KieferUnterkiefer617,72 €720,68 €772,16 €1.029,54 €
4.5Zuschlag Metallbasis der Protheseje Kiefer133,24 €155,45 €166,55 €222,07 €
4.6Dentale Verankerung (Teleskopkrone) bei Kombinationsversorgungje Ankerzahn410,51 €478,93 €513,14 €684,18 €
4.7Verblendung einer Teleskopkrone im sichtbaren Bereichje Ankerzahn65,29 €76,17 €81,62 €108,82 €
4.8Dentale Verankerung durch Wurzelstiftkappenje Ankerzahn371,72 €433,68 €464,66 €619,54 €
4.9Zuschlag Stützstiftregistrierung bei Total- oder Deckprotheseje Gesamtbefund94,17 €109,87 €117,71 €156,95 €

Provisorischer Zahnersatz (Interimsversorgung)

Zuschüsse für vorläufigen Zahnersatz, wenn eine endgültige Versorgung noch nicht möglich ist.

Befund-Nr.Leistung / Befund60 %ohne Bonus70 %Bonus 175 %Bonus 2100 %Härtefall
5.1Verlust von bis zu 4 Zähnenje Kiefer199,15 €232,34 €248,94 €331,92 €
5.2Verlust von 5 bis 8 Zähnenje Kiefer273,56 €319,16 €341,96 €455,94 €
5.3Verlust von mehr als 8 Zähnenje Kiefer354,79 €413,92 €443,49 €591,32 €
5.4Zahnloser Kiefer (provisorisch)je Kiefer485,84 €566,81 €607,30 €809,73 €

Reparaturen & Wiederherstellungen von Zahnersatz

Zuschüsse, wenn vorhandener Zahnersatz repariert, unterfüttert oder erweitert werden muss.

Befund-Nr.Leistung / Befund60 %ohne Bonus70 %Bonus 175 %Bonus 2100 %Härtefall
6.0Wiederherstellung ohne Abformung und zahntechnische Leistungenje Prothese23,43 €27,34 €29,29 €39,05 €
6.1Wiederherstellung ohne Abformungje Prothese58,04 €67,71 €72,55 €96,73 €
6.2Wiederherstellung mit Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich)je Prothese95,02 €110,85 €118,77 €158,36 €
6.3Wiederherstellung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereichje Prothese134,11 €156,46 €167,64 €223,52 €
6.4Erweiterung um einen Zahn (Kunststoffbereich)je Prothese101,46 €118,37 €126,83 €169,10 €
6.4.1Erweiterung um jeden weiteren Zahn (Kunststoffbereich)je Prothese19,85 €23,16 €24,81 €33,08 €
6.5Erweiterung um einen Zahn (Metallbereich)je Prothese147,08 €171,60 €183,86 €245,14 €
6.5.1Erweiterung um jeden weiteren Zahn (Metallbereich)je Prothese29,00 €33,84 €36,26 €48,34 €
6.6Unterfütterung bei Teil-Zahnersatzje Prothese108,08 €126,09 €135,10 €180,13 €
6.7Unterfütterung bei Total- oder Deckprotheseje Kiefer130,15 €151,84 €162,69 €216,92 €
6.8Wiederherstellung festsitzender Zahnersatzje Zahn16,97 €19,80 €21,21 €28,28 €
6.8.1Wiederherstellung Klebebrücke (Adhäsivbrücke)je Flügel48,06 €56,07 €60,08 €80,10 €
6.9Erneuerung einer Verblendung an Krone, Teleskop oder Brückeje Verblendung94,07 €109,75 €117,59 €156,79 €
6.10Erneuerung eines Teleskops (Primär- oder Sekundärteil)je Zahn280,58 €327,34 €350,72 €467,63 €

Zahnersatz auf Implantaten (Suprakonstruktionen)

Zuschüsse für die Erneuerung oder Wiederherstellung von Kronen, Brücken und Prothesen auf bereits vorhandenen Implantaten.

Befund-Nr.Leistung / Befund60 %ohne Bonus70 %Bonus 175 %Bonus 2100 %Härtefall
7.1Erneuerung einer implantatgetragenen Krone (Einzelzahnlücke)je Krone238,51 €278,26 €298,14 €397,52 €
7.2Erneuerung weiterer implantatgetragener Kronen oder Brückenteilemax. 4× je Kiefer146,39 €170,79 €182,99 €243,98 €
7.3Wiederherstellung einer Facette auf Implantatje Facette87,22 €101,76 €109,03 €145,37 €
7.4Wiederherstellung festsitzender Zahnersatz auf Implantatje Krone oder Brückenanker18,29 €21,34 €22,87 €30,49 €
7.5Erneuerung einer implantatgetragenen Prothesenkonstruktionje Prothesenkonstruktion590,41 €688,81 €738,01 €984,01 €
7.6Zuschlag bei atrophiertem zahnlosen Kieferje Konnektor, max. 4× je Kiefer16,90 €19,71 €21,12 €28,16 €
7.7Umgestaltung einer Totalprothese zur Implantat-Protheseje Prothesenkonstruktion86,23 €100,60 €107,79 €143,72 €

Wie viel zahlen Sie selbst?

Behandlungskosten minus Festzuschuss ergeben Ihren Eigenanteil. Berechnen Sie ihn in wenigen Schritten – oder lassen Sie sich in unserer Praxis persönlich beraten.

Häufige Fragen

Was ist der Festzuschuss für Zahnersatz?
Der befundorientierte Festzuschuss ist der Anteil, den gesetzliche Krankenkassen an den Kosten der sogenannten Regelversorgung übernehmen – unabhängig davon, für welche Versorgung Sie sich am Ende entscheiden. Ohne Bonusheft beträgt er 60 % der Regelversorgungskosten. Entscheiden Sie sich für eine hochwertigere Versorgung (z. B. ein Implantat statt einer Brücke), bleibt der Zuschuss gleich – die Differenz zahlen Sie selbst.
Wie viel Festzuschuss bekomme ich 2026 ohne Bonusheft?
Ohne Bonusheft übernimmt die Krankenkasse 60 % der Kosten der Regelversorgung. Beispiele aus der Tabelle 2026: Für eine Krone (Befund 1.1) sind das 239,03 €, für eine Brücke bei einem fehlenden Zahn (Befund 2.1) 552,96 € und für eine Totalprothese im zahnlosen Unterkiefer (Befund 4.4) 617,72 €.
Wie viel mehr bringt das Bonusheft?
Mit lückenlos geführtem Bonusheft steigt der Festzuschuss spürbar: Nach 5 Jahren regelmäßiger Vorsorgeuntersuchung erhalten Sie 70 % statt 60 % (Bonus 1), nach 10 Jahren 75 % (Bonus 2). Bei einer Krone macht das 2026 zum Beispiel statt 239,03 € dann 278,87 € bzw. 298,79 € – bei größeren Versorgungen wie einer Prothese sind mehrere hundert Euro Unterschied möglich.
Was passiert, wenn mein Bonusheft eine Lücke hat?
Dann gilt der Zuschuss der nächstniedrigeren Stufe: Bei einer Lücke innerhalb der letzten 5 Jahre gibt es nur die 60 % ohne Bonus. Wichtig: Es zählt eine Untersuchung pro Kalenderjahr – vergessen Sie also nicht Ihren jährlichen Kontrolltermin. Wir tragen ihn gerne direkt in Ihr Bonusheft ein.
Was ist die Härtefallregelung?
Patientinnen und Patienten mit geringem Einkommen (z. B. Empfänger von Bürgergeld oder Sozialhilfe, oder bei monatlichen Bruttoeinnahmen unter der Grenze von 1.582 € für Alleinstehende bzw. 2.175,25 € mit einem Angehörigen, Stand 2026) erhalten als Härtefall 100 % der Regelversorgungskosten erstattet – in der Tabelle die rechte Spalte. Wer nur knapp über der Grenze liegt, kann über die gleitende Härtefallregelung einen individuell berechneten höheren Zuschuss bekommen. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse, wir helfen Ihnen gerne bei den Unterlagen.
Bekomme ich den Festzuschuss auch für ein Implantat?
Ja – der Festzuschuss ist befundorientiert, nicht versorgungsorientiert. Für eine Zahnlücke erhalten Sie denselben Zuschuss, egal ob Sie eine Brücke (Regelversorgung) oder ein Implantat wählen. Beispiel: Bei einem fehlenden Zahn beträgt der Zuschuss 2026 ohne Bonus 552,96 € (Befund 2.1) – dieser Betrag wird Ihnen auch bei einer Implantatlösung angerechnet.
Wie erhalte ich den Festzuschuss?
Der Ablauf: Nach der Untersuchung erstellen wir einen Heil- und Kostenplan. Diesen reichen Sie vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse ein – sie bewilligt den Festzuschuss. Nach Abschluss der Behandlung wird der Zuschuss mit Ihrer Krankenkasse verrechnet. Ihren Eigenanteil können Sie übrigens schon vorher mit unserem Festzuschuss-Rechner abschätzen.
Gelten die Beträge auch für privat Versicherte?
Nein. Die befundorientierten Festzuschüsse gelten ausschließlich für gesetzlich Versicherte (GKV). Privat Versicherte rechnen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab und reichen die Rechnung bei ihrer privaten Versicherung ein – die Erstattung hängt vom individuellen Tarif ab.

Quelle: KZBV „Abrechnungshilfe für Festzuschüsse“, gültig ab 01.01.2026, basierend auf dem G-BA-Beschluss vom 05.12.2025 zur Anpassung der befundorientierten Festzuschüsse (§ 55 SGB V). Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Bewilligung Ihrer Krankenkasse auf Basis des Heil- und Kostenplans.