Zahnzusatzversicherung Vergleich
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Wichtiger Hinweis
Dieser Vergleichsrechner dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und stellt keine Versicherungsberatung dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen. Die angegebenen Tarife und Leistungen basieren auf öffentlich verfügbaren Informationen. Für verbindliche Angebote wenden Sie sich direkt an den jeweiligen Versicherer.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Zahnzusatzversicherung?
Eine Zahnzusatzversicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Sie übernimmt Kosten, die von der GKV nicht oder nur teilweise getragen werden.
Wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich besonders, wenn Sie hochwertigen Zahnersatz (z.B. Implantate, Keramikkronen) wünschen oder regelmäßige professionelle Zahnreinigung nutzen möchten. Je früher Sie abschließen, desto günstiger sind die Beiträge.
Was bedeutet die Wartezeit?
Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem noch kein Versicherungsschutz besteht. Bei den meisten Tarifen beträgt sie 8 Monate für Zahnersatz. Einige Premium-Tarife bieten keine Wartezeit.
Was sind jährliche Höchstbeträge?
In den ersten Jahren begrenzen viele Versicherer die maximale Erstattung pro Jahr (Zahnstaffel). Typisch sind z.B. 1.000 € im ersten Jahr, aufsteigend bis zur vollen Leistung ab dem 4. oder 5. Jahr.
Werden Implantate von der Zahnzusatzversicherung bezahlt?
Ja, viele Tarife übernehmen 80-100% der Implantatkosten inklusive Knochenaufbau. Beachten Sie dabei die jährlichen Höchstbeträge, da Implantate oft mehrere tausend Euro kosten.
Was bedeutet die Finanztest-Bewertung?
Stiftung Warentest / Finanztest bewertet Zahnzusatzversicherungen regelmäßig. Die Noten reichen von 0,5 (sehr gut) bis 5,0 (mangelhaft). Wir zeigen die aktuellste verfügbare Bewertung.
Kann ich mit bestehenden Zahnproblemen noch eine Versicherung abschließen?
Ja, aber bereits fehlende Zähne oder laufende Behandlungen sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Gesundheitsfragen bei Antragstellung müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Wie berechnet sich der Festzuschuss?
Der Festzuschuss ist der Anteil, den die gesetzliche Krankenkasse zum Zahnersatz beisteuert. Er richtet sich nach dem Befund und wird durch regelmäßige Zahnarztbesuche (Bonusheft) um bis zu 75% erhöht.