Dank der PAR-Richtlinie, die seit Juli 2021 in Kraft ist, hat sich die Kostenübernahme für Parodontitispatienten grundlegend verbessert. Die systematische Parodontitistherapie ist seitdem eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Hier finden Sie eine transparente Übersicht:
| Leistung | Kosten | Kassenleistung |
| Parodontaler Befund (PSI) | Kassenleistung | ✓ GKV 2×/Jahr |
| Vorbehandlung (PZR + MHI) | 80–160 EUR | Teilweise (Zuschüsse) |
| Antiinfektiöse Therapie (pro Kiefer) | 300–600 EUR | ✓ GKV seit PAR-Richtlinie |
| Chirurgische Therapie (pro Sextant) | 200–500 EUR | Teilweise GKV |
| Regenerative Therapie (Emdogain®) | 300–800 EUR | Privatleistung |
| UPT-Sitzung | 80–150 EUR | ✓ GKV (PAR-Richtlinie, 2 Jahre) |
Was die PAR-Richtlinie (seit 2021) bedeutet:
Seit Juli 2021 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die systematische Parodontitisbehandlung. Dazu gehören:
- Diagnostik — PSI und parodontaler Befund
- Antiinfektiöse Therapie — Scaling & Root Planing (subgingivales Debridement)
- UPT — Unterstützende Parodontitistherapie über 2 Jahre (Monate 3, 6, 12, 18, 24)
Voraussetzung: Ein AIT-Antrag (Antrag auf Genehmigung der antiinfektiösen Therapie) muss bei Ihrer Krankenkasse eingereicht und genehmigt werden. Diesen Antrag stellen wir für Sie — der Prozess dauert in der Regel 2–3 Wochen.
Nach 2 Jahren: Die GKV-Übernahme der UPT endet nach 24 Monaten. Danach empfehlen wir, die Nachsorge als Privatleistung fortzuführen — Ihre Zahngesundheit ist die Investition wert.
Weitere Informationen zur PAR-Richtlinie finden Sie bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).
Private Versicherungen: Privatversicherte erhalten je nach Tarif eine Erstattung von 80–100 % aller Leistungen — einschließlich regenerativer Verfahren (Emdogain®, GTR). Wir erstellen Ihnen einen detaillierten Heil- und Kostenplan zur Vorlage bei Ihrer Versicherung.