Festzuschuss Zahnersatz 2026 Rechner — Dr. Christina Dickel, München-Oberföhring

Festzuschuss Zahnersatz 2026: Höhe, Rechner & Härtefall

Verfasst von Dr. Christina Dickel · Zuletzt geprüft: 23.04.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Regelversorgung: 60 % Festzuschuss — der gesetzliche Grundschutz der GKV für jeden befundbezogenen Zahnersatz, unabhängig vom gewählten Material.
  • Bonusheft: +10 % (70 % Gesamt) nach 5 lückenlosen Jahren jährlicher Kontrolle; +15 % (75 %) nach 10 Jahren — der einfachste Hebel, den Eigenanteil zu senken.
  • Härtefallregelung: 100 % Festzuschuss bei geringem Einkommen — die Einkommensgrenzen werden jährlich als Prozentsatz der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV neu festgelegt (siehe Härtefall-Abschnitt und Rechner).
  • Gleitender Härtefall: Liegt das Einkommen nur knapp über der Härtefallgrenze, gibt es einen reduzierten Eigenanteil nach Formel "zumutbare Belastung × 3".
  • Neue Beträge ab 01.01.2026 (G-BA-Beschluss 2025-12-05): die Festzuschüsse wurden durchschnittlich um rund 3 % angehoben.
  • Unser Rechner liefert Ihre konkrete Höhe in 60 Sekunden — Befund auswählen, Bonusstufe und Einkommen eingeben, fertig.
  • In unserer Praxis in München-Oberföhring ist die Erstellung eines Heil- und Kostenplans Teil der kostenfreien Zahnersatz-Beratung.

Was ist der Festzuschuss für Zahnersatz?

Der Festzuschuss ist der Beitrag, den Ihre gesetzliche Krankenkasse (GKV) zu jedem medizinisch notwendigen Zahnersatz leistet. Seit der Reform im Januar 2005 ist er befundbezogen — das heißt: Die Kasse orientiert sich nicht mehr an der tatsächlich gewählten Versorgung, sondern an der sogenannten Regelversorgung, die für den jeweiligen Zahn-Befund im Katalog festgelegt ist.

Konkret: Wenn bei Ihnen ein erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone vorliegt (Befund 1.1), definiert der Festzuschuss-Katalog die Regelversorgung — eine verblendete Metallkrone im sichtbaren Bereich, eine Vollgusskrone im nicht sichtbaren — und legt für diesen Befund einen Festbetrag in Euro fest. Genau diesen Betrag bezahlt Ihre Kasse. Wählen Sie eine höherwertige Versorgung (z.B. Vollkeramik), bleibt der Zuschuss gleich; die Differenz tragen Sie selbst.

Rechtsgrundlage ist § 55 SGB V in Verbindung mit der Festzuschuss-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Der Katalog wird von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) in Form einer jährlichen "Abrechnungshilfe Festzuschüsse" veröffentlicht und gilt bundeseinheitlich.

Das System hat drei wesentliche Eigenschaften, die Patienten kennen sollten:

  • Befundorientierung: Die Höhe des Zuschusses hängt nicht davon ab, wie teuer Ihre Wunschlösung ist, sondern allein vom diagnostizierten Befund.
  • Materialneutralität: Unabhängig vom gewählten Material (z. B. Vollkeramik statt Metallkeramik) bleibt der Festzuschuss gleich hoch.
  • Boni-Mechanik: Durch regelmäßige Vorsorge (lückenloses Bonusheft) erhöht sich der Zuschuss um 10 bis 15 Prozentpunkte.

Für Patienten ist das gut zu wissen: Ihr Eigenanteil hängt nicht allein vom Preis des Zahnersatzes ab, sondern immer auch von Ihrer Bonus- und gegebenenfalls Härtefallsituation. Die konkreten befundbezogenen Festbeträge (KZBV-Abrechnungshilfe) ändern sich jährlich — für die verbindliche Höhe zu Ihrem Befund nutzen Sie bitte unseren Festzuschuss-Rechner.

Direkt zum Festzuschuss-Rechner →

Festzuschuss-Beträge ab 01.01.2026

Am 5. Dezember 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung die Anpassung der Festzuschussbeträge zum 1. Januar 2026 beschlossen. Die Anhebung fiel im Mittel bei rund 3 % aus; die tatsächliche Veränderung variiert je nach Befund.

Der Festzuschuss wird je Befund in einem einheitlichen, bundesweit gültigen Katalog festgelegt — der KZBV-Abrechnungshilfe Festzuschüsse. Dort sind die konkreten Regelversorgungs-Beträge für alle relevanten Befunde (Kronen, Stiftaufbauten, zahnbegrenzte Lücken, verkürzte Zahnreihen, Totalprothesen) hinterlegt. Der Katalog wird jährlich angepasst; für 2026 gilt die Abrechnungshilfe "Gültig ab 01.01.2026".

Jeder Befund hat vier Zuschuss-Stufen:

  • 60 % Grundzuschuss — Standard ohne Bonusheft-Vorteil.
  • 70 % — mit 5 lückenlos geführten Jahren Bonusheft.
  • 75 % — mit 10 lückenlos geführten Jahren Bonusheft.
  • 100 % Härtefall — bei Einkommen unterhalb der jährlich festgelegten Härtefall-Grenze wird die Regelversorgung vollständig getragen.

Für Ihren konkreten Befund ermittelt unser Festzuschuss-Rechner den aktuellen Betrag je Stufe. Die offizielle Quelle der bundeseinheitlichen Beträge ist die KZBV (kzbv.de/zahnaerzte/rechtsgrundlagen/festzuschuesse/).

Wichtig: Der Festzuschuss ändert nicht die Gesamtkosten Ihrer Versorgung — er wirkt nur auf den Anteil, den die Kasse übernimmt. Das Laborhonorar, das zahnärztliche Honorar nach BEMA/GOZ und eventuelle Zusatzleistungen wie DVT oder Implantat-Chirurgie bleiben separat kalkuliert. Der individuelle Eigenanteil ergibt sich aus der Differenz zwischen Gesamtkosten und Festzuschuss und wird im Heil- und Kostenplan (HKP) transparent ausgewiesen.

Regelversorgung, gleichartig oder andersartig — was heißt das?

Das Festzuschuss-System kennt drei Versorgungsformen. Die Wahl bestimmt, wie Festzuschuss und Eigenanteil zueinander stehen.

1. Regelkonforme Versorgung

Sie wählen genau die Versorgung, die der Festzuschuss-Katalog als Regelleistung definiert — zum Beispiel eine Metallkeramik-Krone im sichtbaren Bereich oder eine Vollguss-Krone im Seitenzahnbereich. Hier ist die Abrechnung am einfachsten: Der Festzuschuss deckt 60 % (oder 70/75 % mit Bonus) der Regelleistungskosten nach BEMA. Ihr Eigenanteil entspricht der Differenz zur GKV-Regelleistung — kein GOZ-Teil.

2. Gleichartige Versorgung

Sie wählen eine höherwertige Ausführung innerhalb derselben Therapieart — zum Beispiel eine Vollkeramik-Krone statt der Metallkeramik-Regelversorgung. Die Krone bleibt eine Krone; nur das Material wird aufgewertet. Abrechnung:

  • Regelleistungsteil (BEMA) bis zur Höhe der Regelversorgung — gedeckt durch Festzuschuss und Kassenanteil.
  • Aufzahlung für das höherwertige Material (GOZ-Position) vollständig durch Sie zu tragen.

Typisches Beispiel: Bei einer Vollkeramik-Krone zahlt die Kasse denselben Festzuschuss wie für die Metallkeramik-Regelversorgung (Befund 1.1). Sie tragen die Differenz zwischen der Regelversorgung (BEMA) und der höherwertigen Ausführung (GOZ-Aufzahlung). Den konkreten Eigenanteil für Ihren Befund zeigt unser Rechner.

3. Andersartige Versorgung

Sie wählen eine andere Therapieform als die Regelversorgung — klassisches Beispiel: Implantat statt Brücke. Der Festzuschuss wird trotzdem gewährt, aber:

  • Der Kassenanteil ist auf den Festzuschuss für die Regelversorgung (also für die Brücke) begrenzt.
  • Die gesamte Implantat-Behandlung wird über die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) privat abgerechnet — Implantation, Knochenaufbau, Implantat-Krone.
  • Sie tragen die Differenz zwischen GOZ-Rechnung und Festzuschuss vollständig selbst.

Faustregel: Je weiter Sie sich von der Regelversorgung entfernen, desto höher Ihr Eigenanteil — aber der Festzuschuss geht nie verloren. Er reduziert die Rechnung um einen festen, befundbezogenen Betrag, unabhängig von der Versorgungsform.

Bonus-Regelung: Wie das Bonusheft den Zuschuss erhöht

Das Bonusheft ist der wirkungsvollste Hebel, den gesetzlich Versicherte zur Reduktion ihres Eigenanteils besitzen — und er kostet nichts außer einem regelmäßigen Kontrolltermin pro Jahr.

Wie funktioniert es?

  • Jährliche Kontrolle: Erwachsene benötigen einmal pro Kalenderjahr eine Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt. Der Stempel ins Bonusheft dokumentiert den Termin.
  • +10 % nach 5 Jahren: Wer 5 Jahre in Folge jährlich zur Kontrolle war, erhält ab dem 6. Jahr einen erhöhten Festzuschuss von 70 % (statt 60 %).
  • +15 % nach 10 Jahren: Bei 10 lückenlosen Jahren steigt der Festzuschuss auf 75 %.
  • Eine Lücke genügt: Fehlt in einem Kalenderjahr der Stempel, beginnt die Zählung wieder bei Null. Ausnahme: In Härtefällen (z. B. belegbare schwere Erkrankung) kann die Kasse kulant zählen.

Kinder und Jugendliche

Für Kinder und Jugendliche gilt zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr die halbjährliche Individualprophylaxe (IP-Termin). Auch diese Termine sind bonusrelevant. Bei lückenloser Teilnahme wird der spätere Festzuschuss für Zahnersatz genauso wie bei Erwachsenen um 10 bzw. 15 Prozentpunkte erhöht.

Konkrete Wirkung

Der Bonusheft-Vorteil summiert sich: Für jeden Befund erhöht sich der Festzuschuss um prozentual 16,7 % (5-Jahres-Bonus) oder 25,0 % (10-Jahres-Bonus) gegenüber dem Grundwert — bei größeren Versorgungen (z. B. Lücken mit mehreren fehlenden Zähnen, mehrgliedrige Brücken) macht das einen dreistelligen Betrag pro HKP aus. Ihre konkrete Ersparnis anhand Ihres Befunds und Bonusheft-Stands zeigt der Rechner.

Praxis-Empfehlung

Legen Sie Ihr Bonusheft beim Erstbesuch vor und lassen Sie es bei jeder Kontrolle stempeln. Verloren gegangene Bonushefte können über die Krankenkasse rekonstruiert werden, wenn die Zahnärzte ihre Dokumentation über Jahre hinweg belegen können — der Weg ist aber aufwändig. Einfacher: Bonusheft digital fotografieren oder in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) hinterlegen.

Härtefallregelung 2026: 100 % Festzuschuss bei geringem Einkommen

Die Härtefallregelung nach § 55 Abs. 2 SGB V schützt Versicherte mit geringem Einkommen vor einem unzumutbaren Eigenanteil beim Zahnersatz. Wer als Härtefall anerkannt wird, erhält für die Regelversorgung den doppelten Festzuschuss — praktisch eine 100-%-Deckung der Regelleistung.

Einkommensgrenzen 2026

Der Gesetzgeber bemisst die Grenze an 40 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV. Die Bezugsgröße wird jährlich durch Bundesverordnung angepasst. Die Grenzen staffeln sich:

  • Alleinstehende: 40 % der Bezugsgröße pro Monat.
  • Mit einem Angehörigen: Alleinstehend-Grenze plus 15 % der Bezugsgröße.
  • Je weiterem Angehörigen: zusätzlich 10 % der Bezugsgröße.

Die konkreten Eurobeträge für das laufende Jahr zeigt Ihnen unser Festzuschuss-Rechner (er ist auf die aktuelle Bezugsgröße gepflegt), ebenso die Kassenportale und die Verbraucherzentrale. Für Versicherte in den neuen Bundesländern kann bis zur angekündigten Ost-West-Angleichung ein niedrigerer Wert gelten — bitte bei der Kasse erfragen.

Automatische Anerkennung

Ohne gesonderte Prüfung gelten als Härtefall:

  • Bezieher von Bürgergeld (früher ALG II / Hartz IV)
  • Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII)
  • BAföG-Empfänger mit eigener Haushaltsführung
  • Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Heimbewohner, deren Unterbringung von der Sozialhilfe finanziert wird

Antragstellung

  1. Heil- und Kostenplan (HKP) beim Zahnarzt erstellen lassen.
  2. HKP bei der Kasse einreichen und parallel Härtefall-Antrag stellen (formloses Schreiben oder Kassen-Formular). Einkommensnachweise der letzten 3 Monate beilegen — Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid oder Sozialleistungsbescheid.
  3. Die Kasse bescheidet beide Anträge gemeinsam. Der HKP wird dann mit "Härtefall anerkannt" zurückgesendet.
  4. Bei Ablehnung: innerhalb eines Monats Widerspruch schriftlich einlegen.

Wichtige Hinweise

  • Der Härtefall gilt pro Versorgung, nicht dauerhaft — bei einem neuen HKP Monate später muss das Einkommen erneut nachgewiesen werden.
  • Eine Zuzahlungsbefreiung (nach Belastungsgrenze 2 % bzw. 1 % bei chronisch Kranken) ist unabhängig vom Zahnersatz-Härtefall und muss separat beantragt werden.
  • Der Härtefall gilt nur für die Regelversorgung. Wählen Sie gleichartige oder andersartige höherwertige Versorgung, tragen Sie die Aufzahlung komplett selbst.

Gleitender Härtefall: reduzierter Eigenanteil knapp über der Grenze

Viele Patienten liegen mit ihrem Einkommen knapp über der Härtefall-Grenze und würden ohne weitere Regelung vom vollen Eigenanteil getroffen. Für diese Gruppe existiert der gleitende Härtefall — eine abgestufte Zuschusserhöhung nach § 55 Abs. 3 SGB V.

Formel

Die Kasse rechnet folgendermaßen:

  1. Zumutbare Belastung = (Monatsbrutto − Härtefall-Grenze) × 3
  2. Zusätzlicher Zuschuss = Regelversorgungskosten − Festzuschuss (60 %) − zumutbare Belastung
  3. Ist der zusätzliche Zuschuss > 0, wird er auf den Grundfestzuschuss aufgeschlagen.

Faustregel: Je näher Ihr Einkommen an der Härtefall-Grenze liegt, desto höher fällt der gleitende Zuschuss aus. Typisch greift die Regelung bis etwa 140 % der Härtefall-Grenze; darüber ist die zumutbare Belastung rechnerisch bereits größer als die Differenz zum Regelsatz, und es bleibt beim normalen Festzuschuss.

Beispielprinzip

Liegt Ihr Einkommen knapp über der Härtefall-Grenze, wird die über der Grenze liegende Einkommensdifferenz mit 3 multipliziert und mit dem nach Festzuschuss verbleibenden Eigenanteil verglichen. Ist die zumutbare Belastung kleiner als der Eigenanteil, schießt die Kasse die Differenz zu. Bei kleineren Versorgungen (z. B. einer einzelnen Krone) wirkt die Regelung selten; bei größeren Versorgungen (mehrgliedrige Brücken, Prothesen) kann sie deutlich entlasten.

Die Einzelfall-Berechnung für Ihren Befund und Ihre Einkommenssituation übernimmt unser Rechner oder — verbindlich — Ihre Krankenkasse.

Wichtig: Der gleitende Härtefall muss aktiv beantragt werden, idealerweise gleichzeitig mit dem HKP. Die Kasse prüft nicht von sich aus, ob Sie knapp über der Grenze liegen.

Beispielprinzip: Vollkeramik-Krone mit und ohne Bonusheft

Am Beispiel einer Vollkrone (Befund 1.1) lässt sich die Wirkung der Bonusstufen anschaulich nachvollziehen:

Ausgangslage

  • Befund: Zahn mit weitgehend zerstörter klinischer Krone → Befund 1.1.
  • Gewählte Versorgung: Vollkeramik-Krone (Lithium-Disilikat, gleichartige Versorgung).
  • Der Festzuschuss bleibt gleich (Regelversorgung Metallkeramik); die Differenz zur höherwertigen Vollkeramik ist GOZ-Aufzahlung.

Szenario A — ohne Bonusheft (60 %)

Basisfestzuschuss für die Regelversorgung; Sie tragen Gesamtkosten minus Grundzuschuss.

Szenario B — mit Bonus 5 Jahre (70 %)

Der Festzuschuss steigt um 10 Prozentpunkte und reduziert Ihren Eigenanteil entsprechend.

Szenario C — mit Bonus 10 Jahre (75 %)

Der Zuschuss steigt um weitere 5 Prozentpunkte gegenüber Szenario B.

Szenario D — Härtefall (100 % für Regelversorgung)

Die Kasse trägt die komplette Regelversorgung. Bei einer gleichartigen Versorgung (z. B. Vollkeramik) tragen Sie die private GOZ-Aufzahlung auch im Härtefall selbst. Bei der regelkonformen Metallkeramik-Krone entfällt für einkommensschwache Versicherte der Eigenanteil der Regelversorgung praktisch vollständig.

Mit Zahnzusatzversicherung

Eine private Zahnzusatzversicherung mit Zahnersatz-Tarif erstattet in der Regel einen hohen Anteil des verbleibenden Eigenanteils nach Festzuschuss. Voraussetzung: Vertragsabschluss vor Behandlungsbeginn und abgelaufene Wartezeiten (typisch 8 Monate). Die konkreten Beträge für Ihren Befund und Ihre Bonusstufe zeigt unser Rechner.

Eigene Kronen-Rechnung mit Rechner erstellen →

Beispielprinzip: 3-gliedrige Brücke

Ein typischer Fall in der Praxis — besonders für Patienten Ende 50 / Anfang 60 mit Einzellücken im Seitenzahnbereich:

Ausgangslage

  • Befund: ein fehlender Zahn mit zwei erhaltungswürdigen Nachbarzähnen → Befund 2.1 (zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn).
  • Versorgung: 3-gliedrige Metallkeramik-Brücke (regelkonforme Versorgung) — die Nachbarzähne werden als Brückenpfeiler überkront (Befund 1.1 je Pfeilerzahn).

So setzt sich der Festzuschuss zusammen

Der Festzuschuss für eine 3-gliedrige Brücke bei Einzellücke addiert sich aus drei Komponenten: Festzuschuss Befund 2.1 (Lücke) + Festzuschuss Befund 1.1 (je Pfeilerzahn × 2). Dieselbe Logik mit Prozentstufen (60 / 70 / 75 / 100 %) wie bei der Einzelkrone — die absoluten Beträge addieren sich jedoch, sodass der Unterschied zwischen den Bonus-Stufen deutlich größer ausfällt als bei einer Einzelversorgung.

Szenario-Vergleich

  • Szenario A — ohne Bonusheft (60 %): Basisfestzuschuss auf die Regelversorgung.
  • Szenario B — mit 10-Jahres-Bonus (75 %): deutlich höherer Festzuschuss und entsprechend niedrigerer Eigenanteil.

Der Unterschied zwischen Szenario A und B kann bei einer größeren Versorgung wie der Brücke dreistellig ausfallen — das ist der Grund, warum wir in unserer Praxis bei jeder Kontrolluntersuchung das Bonusheft aktiv stempeln und auf fehlende Termine aufmerksam machen.

Härtefall

Liegt das Monatseinkommen unter der Härtefall-Grenze (Alleinstehende: 40 % der Bezugsgröße), erhalten Sie 100 % Festzuschuss auf die Regelversorgung. Bei regelkonformer Brücke entfällt der Eigenanteil praktisch vollständig; Aufzahlungen für höherwertige Materialien (Vollkeramik, Zirkon) tragen Sie auch im Härtefall selbst. Ihre konkrete Berechnung führt der Rechner durch.

Beispielprinzip: Implantat mit Krone (andersartige Versorgung)

Das Implantat ist klassisch ein andersartiger Fall: Die Regelversorgung für eine Einzellücke ist eine Brücke (Befund 2.1), nicht das Implantat. Der Festzuschuss wird trotzdem gewährt — aber nur in Höhe der Brücken-Regelversorgung.

Ausgangslage

  • Befund: ein fehlender Zahn; Nachbarzähne kariesfrei und intakt. Der Patient möchte nicht, dass gesunde Zähne für eine Brücke überkront werden.
  • Versorgung: Einzelimplantat mit verschraubter Vollkeramik-Krone — andersartige Versorgung.

Abrechnung

Die GKV erstattet den Festzuschuss für die Regelversorgung der Einzellücke — das ist Befund 2.1 (3-gliedrige Brücke mit 2 Pfeilerkronen). Die Höhe richtet sich nach Ihrer Bonus-/Härtefall-Stufe (60 / 70 / 75 / 100 %) wie bei jeder anderen Brückenversorgung.

Eigenanteil-Prinzip

Ihr Eigenanteil entspricht den Gesamtkosten der Implantat-Behandlung (GOZ-Abrechnung für Implantat, Implantatkrone, chirurgisches und prothetisches Honorar) abzüglich des brückenbezogenen Festzuschusses. Die Differenz zur Brücke resultiert aus dem höheren Aufwand des Implantats — dafür bleiben die Nachbarzähne unversehrt, der Kieferknochen wird durch die Wurzelkraft des Implantats erhalten, und die Versorgung hat eine Haltbarkeit von 15–25 Jahren (Brücke meist 10–15 Jahre).

Besonderheiten der andersartigen Versorgung

  • Der Zahnarzt rechnet die Implantat-Chirurgie vollständig nach GOZ ab (Ziffern 9010, 9050, 9060, 9070 usw.).
  • Der Festzuschuss wird vorab beim Kostenvoranschlag der Kasse beantragt; die Kasse bescheidet ihn anteilig.
  • Eine Zahnzusatzversicherung mit Implantat-Baustein kann einen Großteil des verbleibenden Eigenanteils erstatten.

Für Ihre konkrete Implantat-Kalkulation mit Knochenaufbau erstellen wir in der Erstberatung einen individuellen Heil- und Kostenplan. Die Höhe des Festzuschusses für Ihren Befund zeigt der Rechner.

Implantat-Beratung in München →

Festzuschuss-Rechner 2026

Wählen Sie Ihren Befund aus, geben Sie Bonusstufe und ggf. Einkommen ein — der Rechner zeigt Ihnen die konkrete Höhe Ihres gesetzlichen Festzuschusses sowie den voraussichtlichen Eigenanteil in 2026.

Rechner wird geladen…

Antrag stellen: Heil- und Kostenplan (HKP) Schritt für Schritt

Der Heil- und Kostenplan (HKP) ist das offizielle Kassen-Formular, über das der Festzuschuss beantragt wird. Ohne HKP gibt es keinen Zuschuss — auch nicht rückwirkend.

Schritt 1: Befund und Beratung in der Praxis

Ihr Zahnarzt erhebt den Befund, bespricht Therapiealternativen und erstellt den HKP. Der HKP enthält:

  • Eintragung des Befundes je betroffenem Zahn (z. B. "Zahn 26: Befund 1.1")
  • Angabe der Regelversorgung (BEMA-Positionen)
  • Gegebenenfalls gleichartige oder andersartige Versorgungsoptionen (GOZ-Positionen)
  • Berechnung des voraussichtlichen Festzuschusses (je Bonusstufe)
  • Voraussichtlicher Eigenanteil

Sie erhalten den HKP als Ausdruck — meist in 2 Ausfertigungen (eine für die Kasse, eine für Ihre Unterlagen).

Schritt 2: HKP bei der Kasse einreichen

Reichen Sie den HKP zeitnah bei Ihrer Krankenkasse ein — per Post, Fax, E-Mail oder über die Kassen-App (z. B. TK-App, AOK-App, Barmer eCare). Fügen Sie bei:

  • Ihr Bonusheft (bei erhöhtem Festzuschuss)
  • Ggf. Einkommensnachweise (bei Härtefall-Antrag)

Schritt 3: Kassenbescheid abwarten

Die Kasse prüft und genehmigt den HKP in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Wochen. Sie erhalten:

  • Den HKP mit Kassen-Stempel und genehmigtem Festzuschuss zurück
  • Ggf. eine separate Mitteilung zur Bonusstufe oder zum Härtefall-Status

Schritt 4: Umsetzung innerhalb von 6 Monaten

Der genehmigte HKP ist 6 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Beginnt die Behandlung erst später, muss der HKP neu erstellt und neu genehmigt werden — relevant vor allem bei späteren Festzuschuss-Änderungen.

Schritt 5: Abrechnung nach Abschluss

Nach Fertigstellung reicht der Zahnarzt den finalen HKP mit den tatsächlichen Kosten zur Abrechnung bei der Kasse ein. Sie erhalten vom Zahnarzt eine Rechnung nur über den Eigenanteil — der Kassenanteil wird direkt verrechnet.

Was tun, wenn der HKP abgelehnt wird?

  • Ablehnungen kommen meist wegen formaler Fehler (fehlende Unterlagen, alter HKP). Ergänzen Sie die Unterlagen und reichen Sie erneut ein.
  • Bei inhaltlichen Ablehnungen (z. B. "Versorgung nicht notwendig"): Widerspruch innerhalb von einem Monat schriftlich per Einschreiben. Lassen Sie sich vom Zahnarzt eine medizinische Begründung schreiben.
  • Bei gesundheitlichen Ausnahmen (z. B. dokumentierte Bruxismus-Fraktur als Grund für Vollkeramik statt Metallkeramik): Gutachten beauftragen, Widerspruch verstärken.

Festzuschuss-Beratung in München-Oberföhring

Die Zahnarztpraxis Dr. Christina Dickel in München-Oberföhring (angrenzend an Bogenhausen) bietet Patienten aus dem Münchner Nordosten eine durchgängige Zahnersatz- und Festzuschuss-Betreuung.

Unser Leistungsversprechen

  • Kostenfreier Erstberatungstermin (ca. 45 Minuten) inkl. Befundaufnahme, Bissflügel-Röntgen und individuellem HKP-Entwurf.
  • Transparente Kostenrechnung: Sie erhalten den HKP mit allen Bonus-Szenarien bereits in der Praxis — bevor Sie bei der Kasse einreichen.
  • Festzuschuss-Rechner direkt auf unserer Website: Befund eingeben, Bonusstufe wählen, sofort die Höhe für 2026 sehen.
  • Zusammenarbeit mit zertifizierten Zahntechnik-Meisterlaboren in München für transparente Laborkosten.
  • Härtefall-Beratung: Wir unterstützen bei der formellen Antragstellung und stellen bei Bedarf die medizinische Begründung für Widersprüche.

Warum Bonusheft-Lückenschluss in München lohnt

Münchner Patienten haben häufig einen Wohnsitz mit hoher Zahnarztdichte — das macht den jährlichen Kontrolltermin besonders einfach. Wer das Bonusheft 10 Jahre lückenlos führt, erhöht den Festzuschuss um 15 Prozentpunkte; bei einer mittleren Versorgung (z. B. 3-gliedrige Brücke) summiert sich die Ersparnis schnell auf einen dreistelligen Betrag pro HKP. Bei zwei Zahnersatz-Versorgungen im Laufe des Lebens entspricht das dem Zeitaufwand eines einzigen Kontrolltermins pro Jahr — ein sehr gutes Zeit-Nutzen-Verhältnis.

Erreichbarkeit

  • Adresse: Praxis Dr. Christina Dickel, München-Oberföhring
  • ÖPNV: U-Bahn U4 Arabellapark, Trambahn 16/17
  • Parkplätze direkt am Haus
  • Terminvergabe online, telefonisch oder per E-Mail

Wenn Sie einen Zahnersatz planen und die Höhe des Festzuschusses vorab kennen möchten, vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin. Alternativ nutzen Sie unseren kostenlosen Festzuschuss-Rechner oben im Artikel und erhalten in 60 Sekunden eine verbindliche Schätzung für Ihre Versorgung.

Implantologie-Beratung in München →

Fallbeispiel

Fallbeispiel: 3-gliedrige Brücke bei Frau M. aus Oberföhring

Alle Angaben anonymisiert, im Einverständnis der Patientin veröffentlicht.

Ausgangssituation. Frau M., 54 Jahre, Patientin aus Oberföhring, stellte sich im Januar 2026 in unserer Praxis mit einer Einzellücke Regio 36 vor. Die Zähne 35 und 37 waren klinisch unauffällig, aber bereits mit kleineren Kompositfüllungen versorgt. Frau M. entschied sich gegen ein Implantat und für eine 3-gliedrige Metallkeramik-Brücke (regelkonforme Versorgung).

Festzuschuss-Systematik. Der Gesamt-Festzuschuss für diese Versorgung setzt sich zusammen aus Befund 2.1 (zahnbegrenzte Lücke, 1 fehlender Zahn) plus zwei Pfeilerkronen Befund 1.1. Frau M. hatte ihr Bonusheft 10 Jahre lückenlos geführt — damit greift die 75 %-Stufe statt der 60 %-Grundversorgung.

Abrechnung. Die Gesamtkosten der Brücke wurden nach BEMA/GOZ kalkuliert; der Festzuschuss mit 10-Jahres-Bonus reduzierte den Eigenanteil deutlich gegenüber der Variante ohne Bonusheft. Frau M. zahlte den verbleibenden Eigenanteil in drei Raten, die wir im HKP vermerkt hatten.

Vergleich ohne Bonusheft. Ohne lückenloses Bonusheft hätte Frau M. den Grund-Festzuschuss (60 %) erhalten; die Differenz zur 75 %-Stufe summiert sich bei einer Brückenversorgung auf einen klar spürbaren Betrag und amortisiert sich bei einer einzigen Versorgung praktisch sofort.

Ergebnis. Die Brücke wurde in 3 Sitzungen über 4 Wochen eingesetzt und verlief komplikationslos. Frau M. berichtete bei der Kontrolle nach 6 Monaten volle Kaufunktion und ästhetisches Ergebnis. Die Haltbarkeitserwartung liegt bei 10–15 Jahren.

Häufige Fragen

Was ist der Festzuschuss für Zahnersatz?
Der Festzuschuss ist der Betrag, den Ihre gesetzliche Krankenkasse zu jedem medizinisch notwendigen Zahnersatz leistet. Seit 2005 ist er befundbezogen — die Kasse zahlt einen festen, befundabhängigen Betrag, unabhängig vom tatsächlich gewählten Material. Wählen Sie eine höherwertige Versorgung (z. B. Vollkeramik statt Metallkeramik), tragen Sie die Differenz selbst. Die Höhe ist im KZBV-Festzuschuss-Katalog einheitlich für ganz Deutschland festgelegt und wird jährlich angepasst (zuletzt zum 01.01.2026).
Wie hoch ist der Festzuschuss 2026?
Die Höhe hängt vom konkreten Befund ab und wird in der KZBV-Abrechnungshilfe (gültig ab 01.01.2026) bundeseinheitlich festgelegt. Jeder Befund hat vier Stufen: 60 % Grundzuschuss, 70 % mit 5-Jahres-Bonus, 75 % mit 10-Jahres-Bonus und 100 % im Härtefall. Die konkreten Beträge für Ihren Befund ermittelt unser Festzuschuss-Rechner; die offizielle Tabelle finden Sie unter kzbv.de.
Wann gibt es mehr als 60 % Festzuschuss?
In drei Fällen: (1) Bonus 5 Jahre: Mit 5 lückenlos geführten Jahren Bonusheft (jährliche Kontrolle) steigt der Zuschuss auf 70 %. (2) Bonus 10 Jahre: Nach 10 lückenlosen Jahren auf 75 %. (3) Härtefall: Bei geringem Einkommen (unterhalb der jährlich festgelegten Härtefall-Grenze nach § 55 SGB V) verdoppelt sich der Festzuschuss — er deckt praktisch die komplette Regelversorgung zu 100 %. Bonus und Härtefall addieren sich nicht: Im Härtefall wird immer auf 100 % der Regelleistung aufgefüllt, unabhängig vom Bonusheft.
Was ist der Bonus im Bonusheft?
Das Bonusheft dokumentiert Ihre jährlichen Zahnarzt-Kontrollen. Bei 5 lückenlosen Jahren steigt Ihr Festzuschuss für Zahnersatz um 10 Prozentpunkte (60 % → 70 %), bei 10 Jahren um 15 Prozentpunkte (60 % → 75 %). Eine einzige fehlende Eintragung setzt die Zählung zurück. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren nehmen halbjährlich an der Individualprophylaxe (IP) teil; auch diese Termine zählen für das spätere Bonussystem. Ein Stempel kostet nichts — rechnet sich aber bei jeder späteren Zahnersatzversorgung als spürbare Ersparnis gegenüber dem Grundzuschuss.
Was ist die Härtefallregelung bei Zahnersatz?
Die Härtefallregelung nach § 55 Abs. 2 SGB V schützt einkommensschwache Versicherte vor unzumutbarem Eigenanteil. Bei anerkanntem Härtefall verdoppelt sich der Festzuschuss auf 100 % — die Kasse übernimmt die Regelversorgung komplett. Die Einkommensgrenze bemisst sich an 40 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (Alleinstehende); für Angehörige kommen Staffelungen hinzu. Automatisch als Härtefall gelten Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, BAföG oder Leistungen nach dem AsylbLG. Der Antrag wird gleichzeitig mit dem Heil- und Kostenplan gestellt — ein Einkommensnachweis der letzten 3 Monate reicht. Die aktuellen Eurobeträge zur Grenze zeigt unser Rechner.
Wie funktioniert der gleitende Härtefall?
Der gleitende Härtefall (§ 55 Abs. 3 SGB V) greift, wenn Ihr Einkommen knapp über der Härtefall-Grenze liegt. Die Kasse rechnet: Zumutbare Belastung = (Einkommen − Härtefallgrenze) × 3. Liegt die zumutbare Belastung unter dem "normalen" Eigenanteil, wird der Festzuschuss entsprechend erhöht. Je näher Ihr Einkommen an der Grenze liegt, desto größer der gleitende Zuschuss; bei größeren Versorgungen (mehrgliedrige Brücken, Prothesen) wirkt die Regelung deutlicher als bei einer Einzelkrone. Sie muss aktiv beim HKP beantragt werden — unser Rechner zeigt die Wirkung für Ihre Situation.
Wie lange ist ein Heil- und Kostenplan gültig?
Der genehmigte Heil- und Kostenplan (HKP) ist 6 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Beginnt die Behandlung innerhalb dieser Frist, bleibt der kalkulierte Festzuschuss verbindlich. Wird die Behandlung später begonnen, muss ein neuer HKP erstellt und von der Kasse neu genehmigt werden — relevant besonders, wenn zwischenzeitlich die jährliche Festzuschuss-Anpassung in Kraft getreten ist. Im Zweifel lieber einen aktuellen HKP als einen alten: Bei neuen Beträgen (wie 2026 durchschnittlich +3 %) kann der neue HKP günstiger für Sie ausfallen.
Zahlt die Kasse das gesamte Implantat?
Nein. Ein Implantat ist andersartige Versorgung: Die Regelversorgung für eine Einzellücke ist eine Brücke, nicht das Implantat. Sie erhalten den Festzuschuss in Höhe der Brücken-Regelversorgung (Einzellücke plus zwei Pfeilerkronen), während die gesamte Implantation nach GOZ privat abgerechnet wird. Eine Zahnzusatzversicherung mit Implantat-Baustein kann den verbleibenden Eigenanteil deutlich reduzieren. Den konkreten Festzuschuss für Ihre Versorgung ermittelt der Rechner.
Kann ich den Festzuschuss auch für eine private Versorgung nutzen?
Ja. Der Festzuschuss ist materialneutral — er wird gewährt, solange eine Regelversorgung medizinisch indiziert wäre. Sie können sich für eine höherwertige Privatleistung entscheiden (z. B. Vollkeramik-Krone, Zirkon, CEREC, Implantat) und erhalten denselben Festzuschuss wie für die Kassenregelversorgung. Die Differenz zahlen Sie selbst oder über Ihre Zahnzusatzversicherung. Wichtig: Der HKP muss die Regelversorgung und die gleichartige/andersartige Alternative ausweisen — nur so kann die Kasse den Festzuschuss korrekt genehmigen.
Was ändert sich 2026 konkret?
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 5. Dezember 2025 die Festzuschussbeträge zum 1. Januar 2026 angepasst. Die Anhebung beträgt im Mittel rund 3 % — einzelne Befunde können mehr oder weniger steigen. Zusätzlich wurde die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV angepasst; daraus ergibt sich eine neue Härtefall-Einkommensgrenze. Die aktuellen Werte sind in unseren Festzuschuss-Rechner eingespielt; die offizielle Quelle ist die KZBV-Abrechnungshilfe 2026.
Wie läuft die Antragsstellung ab?
In 5 Schritten: (1) Ihr Zahnarzt erstellt den Heil- und Kostenplan (HKP). (2) Sie reichen den HKP bei Ihrer Krankenkasse ein — per Post, Fax oder App — zusammen mit dem Bonusheft und ggf. Einkommensnachweisen für Härtefall. (3) Die Kasse genehmigt innerhalb von 2–4 Wochen. (4) Die Behandlung erfolgt innerhalb der 6-Monats-Frist. (5) Nach Fertigstellung rechnet der Zahnarzt direkt mit der Kasse ab; Sie erhalten nur eine Rechnung über den Eigenanteil. Bei Ablehnung: schriftlicher Widerspruch innerhalb eines Monats.
Was passiert, wenn der HKP abgelehnt wird?
Ablehnungen sind selten und meist formal bedingt. Formale Fehler (fehlendes Bonusheft, unleserliche Unterschrift) beheben Sie durch erneutes Einreichen. Inhaltliche Ablehnungen (z. B. "Versorgung nicht notwendig" oder "gleichartige statt andersartige Einstufung") erfordern schriftlichen Widerspruch innerhalb eines Monats. Lassen Sie sich vom Zahnarzt eine medizinische Begründung schreiben; bei komplexen Fällen kann ein unabhängiges Gutachten hilfreich sein. In unserer Münchner Praxis unterstützen wir Widersprüche mit einer fachlichen Stellungnahme.
Kann ich eine Zahnzusatzversicherung mit dem Festzuschuss kombinieren?
Ja, das ist sogar der Normalfall. Der Festzuschuss wird immer zuerst angerechnet. Ihre Zahnzusatzversicherung erstattet dann einen Anteil des verbleibenden Eigenanteils — typische Tarife: 70 %, 80 % oder 90 % Zahnersatz. Voraussetzung: Vertragsabschluss vor Behandlungsbeginn und abgelaufene Wartezeit (meist 8 Monate). Vorgeschädigte Zähne sind oft von der Erstattung ausgeschlossen. Für eine Schätzung Ihres Netto-Eigenanteils kombinieren Sie den Ergebniswert unseres Festzuschuss-Rechners mit dem Erstattungssatz Ihrer Zusatzversicherung.
Wo finde ich die aktuelle Festzuschuss-Tabelle?
Die offizielle Tabelle wird von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) als Abrechnungshilfe Festzuschüsse veröffentlicht — die aktuelle Version "Gültig ab 01.01.2026" finden Sie unter kzbv.de/zahnaerzte/rechtsgrundlagen/festzuschuesse/. Für eine schnelle Berechnung zu Ihrem Befund nutzen Sie unseren Rechner; für den verbindlichen HKP-Wert wenden Sie sich an Ihren Zahnarzt oder lassen Sie sich in unserer Praxis in Oberföhring beraten.
Wie berechne ich meinen Eigenanteil?
Formel: Eigenanteil = Gesamtkosten − Festzuschuss. Die Gesamtkosten entnehmen Sie dem HKP Ihres Zahnarztes; der Festzuschuss hängt vom Befund und Ihrem Bonus-/Härtefall-Status ab. Für Ihre konkrete Versorgung (Vollkrone, Brücke, Implantat, Prothese) und Ihre Bonus-/Härtefall-Stufe übernimmt unser Rechner die vollständige Kalkulation — Sie sehen den aktuellen Festzuschuss und den voraussichtlichen Eigenanteil.