Härtefall-Rechner Zahnersatz 2026
Prüfen Sie, ob Ihre Krankenkasse den vollen oder gleitenden Härtefall gewährt – mit Ihrer Einkommensgrenze und dem kompletten Rechenweg.
1. Haushalt & Einkommen
Zählen Sie z. B. Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und andere Angehörige, die mit Ihnen in einem Haushalt leben – ohne sich selbst.
Ihre Einkommensgrenze 2026: 1.582,00 €
Alle Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt aller Haushaltsmitglieder, z. B. Arbeitsentgelt, Renten, Kapital- und Mieteinnahmen, Unterhalt. Was genau angerechnet wird, entscheidet Ihre Krankenkasse.
§ 55 Abs. 2 SGB V
Nicht angerechnet werden laut § 55 Abs. 2 SGB V u. a.: Entschädigungszahlungen nach dem SGB XIV, Renten und Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schäden an Körper und Gesundheit (bis zur Höhe vergleichbarer Entschädigungszahlungen) sowie der Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz.
2. Festzuschuss & Versorgung
Wie möchten Sie den Festzuschuss angeben?
Sie finden die Summe der Festzuschüsse im Heil- und Kostenplan. Geben Sie an, mit welcher Bonusstufe der Betrag berechnet ist.
Der Betrag entspricht der Stufe
Aus dem HKP-Betrag rechnen wir die übrigen Stufen anteilig um. Dabei sind Abweichungen von wenigen Cent zu den amtlichen Einzelbeträgen möglich.
Bonusheft
Geplante Versorgung
Wenn Sie die Kosten eintragen, berechnen wir zusätzlich Ihren voraussichtlichen Eigenanteil.
Ihr Ergebnis
Bitte geben Sie Ihre monatlichen Bruttoeinnahmen ein.
Einkommensgrenzen 2026
| Haushalt | Monatliche Bruttoeinnahmen bis |
|---|---|
| ohne Angehörige | 1.582,00 € |
| mit 1 Angehörigen | 2.175,25 € |
| mit 2 Angehörigen | 2.570,75 € |
| mit 3 Angehörigen | 2.966,25 € |
| je weiterer Angehöriger | + 395,50 € |
Unverbindliche Berechnung
Dieser Rechner ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung. Verbindlich entscheidet Ihre Krankenkasse auf Grundlage Ihres Heil- und Kostenplans und Ihrer Nachweise. Stand: 2026 (Bezugsgröße 3.955 €/Monat).
Voller und gleitender Härtefall: der Unterschied
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt beim Zahnersatz einen befundbezogenen Festzuschuss: 60 % der festgesetzten Beträge für die Regelversorgung, mit Bonusheft 70 % (5 Jahre) oder 75 % (10 Jahre). Für Versicherte mit geringem Einkommen sieht § 55 SGB V zwei Härtefallregelungen vor.
Voller Härtefall (§ 55 Abs. 2 SGB V): Liegen die monatlichen Bruttoeinnahmen des Haushalts nicht über der Einkommensgrenze oder beziehen Sie eine der genannten Sozialleistungen, zahlt die Kasse zusätzlich zum Festzuschuss einen Betrag in Höhe von 40 %. Bei der Regelversorgung werden damit die tatsächlich entstandenen Kosten übernommen. Wählen Sie gleich- oder andersartigen Zahnersatz, zahlt die Kasse nur den Festzuschuss in Höhe von 100 %; die Mehrkosten tragen Sie selbst.
Gleitender Härtefall (§ 55 Abs. 3 SGB V): Liegt das Einkommen nur knapp über der Grenze, erhalten Sie zusätzlich zum Festzuschuss einen weiteren Betrag. Er ergibt sich so: Die Differenz zwischen Einkommen und Einkommensgrenze wird mit drei multipliziert und vom 60 %-Festzuschuss abgezogen. Ist das Ergebnis positiv, erstattet die Kasse diesen Betrag. Insgesamt zahlt sie höchstens 100 % und nie mehr als die tatsächlichen Kosten.
Welche Einnahmen zählen?
Maßgeblich sind die monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt – und zwar nicht nur Ihre eigenen, sondern auch die der Angehörigen, die mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben, sowie der Angehörigen Ihres Lebenspartners. Dafür steigt die Grenze für den ersten Angehörigen um 15 % und für jeden weiteren um 10 % der Bezugsgröße.
Ausdrücklich nicht angerechnet werden u. a. Entschädigungszahlungen nach dem SGB XIV, Renten und Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schäden an Körper und Gesundheit (bis zur Höhe vergleichbarer Entschädigungszahlungen) und der Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz. Welche Einnahmen im Einzelfall zählen, prüft Ihre Krankenkasse anhand Ihrer Nachweise.
Bonusheft und gleitender Härtefall
Das Gesetz berechnet den zusätzlichen Betrag beim gleitenden Härtefall vom 60 %-Festzuschuss aus. Wie ein Bonus (70 oder 75 %) dabei angerechnet wird, regeln weder das Gesetz noch die uns vorliegenden offiziellen Hinweise eindeutig. Der Rechner zeigt Ihnen deshalb den Mindestbetrag: den höheren Wert aus Festzuschuss mit Bonus und 60 %-Festzuschuss plus Zusatzbetrag. Verbindlich entscheidet Ihre Krankenkasse.
So beantragen Sie die Härtefallregelung
- Heil- und Kostenplan von Ihrer Zahnärztin erstellen lassen. Hält sie einen Härtefall für wahrscheinlich, vermerkt sie das im Plan.
- Voller Härtefall: Plan zusammen mit Einkommensnachweisen aller Haushaltsmitglieder bzw. dem Leistungsbescheid vor Behandlungsbeginn bei der Krankenkasse einreichen.
- Gleitender Härtefall: bei der Krankenkasse beantragen. Den zusätzlichen Betrag erstattet die Kasse nach Vorlage der Rechnung.
Rechenbeispiele
Beispiel 1: alleinstehend, knapp über der Grenze
Monatliche Bruttoeinnahmen 1.703 €, keine Angehörigen, Festzuschuss (60 %) 600 €, Kosten der Regelversorgung 1.000 €, kein Bonus.
- Einkommen − Grenze: 1.703 € − 1.582 € = 121 €
- × 3 = zumutbare Belastung: 363 €
- Zusatzbetrag: 600 € − 363 € = 237 €
- Kassenanteil: 600 € + 237 € = 837 €
- Eigenanteil: 1.000 € − 837 € = 163 € (statt 400 € ohne Härtefall)
Beispiel 2: Paar mit Kind, zahnloser Oberkiefer, Bonusheft 10 Jahre
Haushalt mit zwei Angehörigen, monatliche Bruttoeinnahmen 2.700 €, Befund 4.2 (zahnloser Oberkiefer), Regelversorgung, Bonus 10 Jahre. Festzuschuss 2026 für diesen Befund: 576,44 € (60 %), 720,56 € (75 %), 960,74 € (100 %).
- Einkommensgrenze mit zwei Angehörigen: 2.570,75 €
- Einkommen − Grenze: 2.700 € − 2.570,75 € = 129,25 €
- × 3 = zumutbare Belastung: 387,75 €
- Zusatzbetrag: 576,44 € − 387,75 € = 188,69 €
- 60 %-Festzuschuss + Zusatzbetrag: 765,13 € – mehr als der Festzuschuss mit Bonus (720,56 €)
- Der gleitende Härtefall gilt hier für Haushaltseinkommen unter 2.762,90 €.
Ob die Kasse den Bonus zusätzlich berücksichtigt, entscheidet sie selbst; 765,13 € sind der Mindestbetrag.
Häufige Fragen zur Härtefallregelung
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Härtefallregelung 2026?
Für Alleinstehende 1.582 € brutto im Monat (40 % der Bezugsgröße von 3.955 €). Mit einem Angehörigen im Haushalt 2.175,25 €, mit zwei 2.570,75 €, mit drei 2.966,25 €; für jeden weiteren Angehörigen kommen 395,50 € hinzu.
Wie wird der gleitende Härtefall berechnet?
Die Differenz zwischen Ihren monatlichen Bruttoeinnahmen und der Einkommensgrenze wird mit drei multipliziert und vom 60 %-Festzuschuss abgezogen. Ist das Ergebnis positiv, zahlt die Kasse diesen Betrag zusätzlich zum Festzuschuss – insgesamt höchstens 100 % und nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
Zählt das Einkommen meines Partners mit?
Ja. Angerechnet werden die Bruttoeinnahmen aller Angehörigen, die mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben, sowie der Angehörigen Ihres Lebenspartners. Im Gegenzug steigt die Einkommensgrenze mit jedem Angehörigen.
Wer bekommt den Härtefall unabhängig vom Einkommen?
Wer Bürgergeld bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 93 SGB XIV, BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe bezieht – und Menschen, deren Heimunterbringung von Sozialhilfe, Sozialer Entschädigung oder Soldatenentschädigung bezahlt wird.
Zahlt die Kasse im Härtefall auch Implantate oder Vollkeramik?
Nur bis zur Höhe des Festzuschusses von 100 %. Die Regelversorgung wird im vollen Härtefall komplett übernommen; bei gleich- oder andersartigem Zahnersatz wie Vollkeramik oder einer Krone auf einem Implantat zahlt die Kasse nur den 100 %-Festzuschuss, die Mehrkosten tragen Sie selbst.
Gilt mein Bonusheft zusätzlich zum Härtefall?
Im vollen Härtefall spielt der Bonus für die Regelversorgung keine Rolle, weil die Kosten ohnehin übernommen werden. Beim gleitenden Härtefall rechnet das Gesetz vom 60 %-Festzuschuss aus; wie ein Bonus angerechnet wird, entscheidet Ihre Krankenkasse. Der Rechner zeigt deshalb den Mindestbetrag.
Wann muss ich den Härtefall beantragen?
Den vollen Härtefall vor Behandlungsbeginn: Reichen Sie den Heil- und Kostenplan mit Einkommensnachweisen bzw. Leistungsbescheid bei der Krankenkasse ein. Den gleitenden Härtefall beantragen Sie ebenfalls bei der Kasse; der zusätzliche Betrag wird nach Vorlage der Rechnung erstattet.
Wie genau ist dieser Rechner?
Er rechnet exakt nach § 55 SGB V mit den Werten für 2026 und – im Modus „Befunde auswählen“ – mit den amtlichen Festzuschuss-Beträgen. Das Ergebnis ist trotzdem unverbindlich: Welche Einnahmen zählen und wie der Bonus beim gleitenden Härtefall angerechnet wird, entscheidet Ihre Krankenkasse.
