Vollnarkose beim Zahnarzt: Ablauf, Vorbereitung, Risiken und Krankenkasse

Vollnarkose beim Zahnarzt: Ablauf, Risiken & Krankenkasse

Dr. Christina Dickel
11 Min
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Bei einer Vollnarkose beim Zahnarzt schlafen Sie während der gesamten Behandlung, spüren keinen Schmerz und erinnern sich an nichts. Ein Facharzt für Anästhesie leitet die Narkose ein, sichert Ihre Atmung und überwacht Herz, Kreislauf und Sauerstoffversorgung, während die Zahnärztin behandelt. Sinnvoll ist das vor allem bei einer Zahnbehandlungsphobie, bei umfangreichen Eingriffen in einer Sitzung und bei Menschen, die sich unter örtlicher Betäubung nicht behandeln lassen können. Hier erklären wir, wie ein Narkosetag abläuft, wie Sie sich vorbereiten, welche Risiken es gibt und wann die gesetzliche Krankenkasse die Narkose übernimmt.

Auf einen Blick
Wer führt die Narkose durch?ein Facharzt für Anästhesie, nicht die Zahnärztin
Nüchternkeine feste Nahrung ab 6 Stunden vorher, klare Flüssigkeiten bis 2 Stunden vorher
Aufwachphase in der Praxisetwa 1 bis 2 Stunden
Autofahrenfrühestens am nächsten Tag
BegleitpersonPflicht, für den Heimweg und die ersten Stunden danach
Kassenleistungnur bei medizinischer Notwendigkeit, z. B. diagnostizierter Zahnbehandlungsphobie

Was ist eine Vollnarkose beim Zahnarzt?

Eine Vollnarkose (Allgemeinanästhesie) schaltet Bewusstsein, Schmerzempfinden und die Schutzreflexe vorübergehend aus. Weil Sie in diesem Zustand nicht selbst zuverlässig atmen und schlucken, sichert der Anästhesist die Atemwege: mit einem Beatmungsschlauch (Intubation) oder einer Kehlkopfmaske (Larynxmaske). Bei Eingriffen im Mund wird der Schlauch häufig über die Nase geführt, damit der Mundraum frei bleibt. Welches Verfahren passt, entscheidet der Anästhesist nach Art und Dauer der Behandlung.

Wichtig ist die Arbeitsteilung: Die Zahnärztin kümmert sich ausschließlich um die Zähne, der Anästhesist ausschließlich um die Narkose und Ihre Vitalfunktionen. In unserer Praxis in München-Oberföhring gibt es dafür feste Narkosetage, an denen ein Facharzt für Anästhesie mit vollständiger Überwachungs- und Notfallausstattung vor Ort ist. Eine Überweisung in eine Klinik ist dafür in der Regel nicht nötig.

Vollnarkose, Dämmerschlaf oder Lachgas?

Eine Vollnarkose ist die stärkste, aber nicht immer die beste Lösung. Oft reicht eine leichtere Form der Beruhigung:

LachgasDämmerschlafVollnarkose
Zustandwach, entspannttief entspannt, eigenständige AtmungSchlaf, Atmung wird gesichert
Erinnerung an die Behandlungvorhanden, aber gedämpftmeist kaumkeine
VerabreichungNasenmaskeVenenzugangVenenzugang, Beatmung
Nüchternneinjaja
Autofahren danachnach kurzer Erholungnicht am selben Tagnicht am selben Tag
Typischer Einsatzleichte bis mittlere Angst, Kindermittlere bis starke Angst, längere SitzungenZahnbehandlungsphobie, große Eingriffe

Der wichtigste Unterschied zwischen Dämmerschlaf und Vollnarkose: Im Dämmerschlaf atmen Sie selbst, und Ihre Schutzreflexe bleiben erhalten. Das ist körperlich weniger belastend. Bei der Vollnarkose sind Sie vollständig „weg", was bei starker Phobie oder langen chirurgischen Eingriffen der entscheidende Vorteil sein kann. Die sanfteste Variante ist die Lachgas-Sedierung, nach der Sie in der Regel schnell wieder alltagstauglich sind.

Für wen ist eine Vollnarkose sinnvoll?

  • Menschen mit Zahnbehandlungsphobie, die trotz Beratung, Stopp-Signal und leichterer Sedierung nicht behandelt werden können. Die Narkose macht es möglich, jahrelang Aufgeschobenes in einer Sitzung nachzuholen.
  • Umfangreiche chirurgische Eingriffe, etwa die Entfernung mehrerer tief liegender Weisheitszähne, mehrere Implantate oder ein Knochenaufbau, wenn das unter örtlicher Betäubung nicht zumutbar ist.
  • Kinder, die wegen ihres Alters oder ihrer Angst nicht mitarbeiten können und bei denen eine Behandlung nicht aufgeschoben werden sollte.
  • Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Bewegungsstörungen, bei denen eine Behandlung im Wachzustand nicht möglich ist.
  • Patienten, bei denen örtliche Betäubungsmittel nicht eingesetzt werden dürfen, etwa wegen einer nachgewiesenen Allergie.
  • Menschen mit sehr starkem Würgereiz, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen.
  • Wann ist eine Vollnarkose nicht die richtige Wahl?

    Eine Narkose belastet den Körper stärker als eine örtliche Betäubung. Bei schweren Herz-, Lungen- oder Stoffwechselerkrankungen wägt der Anästhesist sorgfältig ab, ob und wo eine Narkose sicher möglich ist. Manchmal ist dann eine Klinik mit stationärer Nachbeobachtung der bessere Ort. In der Schwangerschaft werden planbare Narkosen in der Regel verschoben. Und bei einem akuten Infekt, etwa einer Erkältung mit Fieber, kann es sinnvoll sein, den Narkosetermin zu verlegen.

    Auch aus zahnmedizinischer Sicht gilt: Für eine einzelne kleine Füllung ist eine Vollnarkose meist unverhältnismäßig. Hier helfen Lachgas oder eine gute örtliche Betäubung.

    Der Ablauf: von der Beratung bis nach Hause

    1. Beratung und Behandlungsplanung

    Im ersten Gespräch klären wir, was behandelt werden muss, ob eine Narkose sinnvoll ist und was sich in einer Sitzung bündeln lässt. Wer lange nicht beim Zahnarzt war, bekommt vorher einen Befund, bei Bedarf mit Röntgenbild. Ziel ist ein Plan, der am Narkosetag möglichst viel erledigt, damit keine weitere Narkose nötig wird.

    2. Vorgespräch mit dem Anästhesisten

    Der Anästhesist fragt nach Vorerkrankungen, Medikamenten, Allergien und früheren Narkosen. Er klärt Sie über Ablauf und Risiken auf, und Sie unterschreiben die Einwilligung. Bringen Sie eine Liste Ihrer Medikamente mit, auch von Nahrungsergänzungsmitteln. Bei bestimmten Vorerkrankungen können vorab Befunde vom Hausarzt nötig sein.

    3. Vorbereitung zu Hause

  • Nüchternheit: Ab 6 Stunden vor der Narkose nichts mehr essen, auch keine Milch und keine Bonbons. Klare Flüssigkeiten wie Wasser oder Tee ohne Milch sind bis 2 Stunden vorher erlaubt, sofern der Anästhesist nichts anderes sagt. Die Regel schützt davor, dass Mageninhalt in die Lunge gelangt.
  • Medikamente: Nehmen Sie Ihre Medikamente so ein, wie im Vorgespräch besprochen. Setzen Sie nichts eigenmächtig ab, vor allem keine Blutverdünner und keine Diabetes-Medikamente.
  • Rauchen: Am Narkosetag möglichst nicht rauchen.
  • Kleidung: Bequem, mit Ärmeln, die sich hochschieben lassen. Kein Make-up, kein Nagellack an einem Finger (für die Sauerstoffmessung), Schmuck und Piercings im Gesicht vorher entfernen.
  • Begleitperson: Organisieren Sie jemanden, der Sie abholt und in den ersten Stunden bei Ihnen bleibt. Ohne Begleitperson kann die Narkose nicht stattfinden.
  • 4. Der Narkosetag

    Nach der Ankunft legt der Anästhesist einen Venenzugang am Handrücken oder in der Armbeuge. Über Elektroden, eine Blutdruckmanschette und einen Fingersensor werden Herz, Kreislauf und Sauerstoff überwacht. Über den Zugang schlafen Sie innerhalb kurzer Zeit ein. Erst dann wird die Atmung gesichert und behandelt. Während der gesamten Behandlung steuert der Anästhesist die Narkosetiefe und behält alle Werte im Blick.

    5. Aufwachen und Heimweg

    Nach der Behandlung wird die Narkose beendet, und Sie wachen innerhalb weniger Minuten auf. Anschließend bleiben Sie etwa ein bis zwei Stunden zur Überwachung in der Praxis, bis Sie wach, orientiert und kreislaufstabil sind. Dann bringt Ihre Begleitperson Sie nach Hause, am besten mit Taxi oder Auto statt mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

    6. Die ersten 24 Stunden

  • Kein Autofahren, kein Radfahren, keine Maschinen bedienen.
  • Keine wichtigen Entscheidungen treffen und keine Verträge unterschreiben.
  • Kein Alkohol.
  • Essen und trinken erst, wenn die örtliche Betäubung im Mund nachgelassen hat, und mit leichter Kost beginnen.
  • Nach chirurgischen Eingriffen gelten zusätzlich die zahnärztlichen Hinweise, etwa zum Kühlen, zur Mundhygiene und zu Schmerzmitteln.
  • Welche Risiken hat eine Vollnarkose beim Zahnarzt?

    Moderne Narkosen gelten bei gesunden Menschen als sehr sicher. Schwere Zwischenfälle sind selten, und die lückenlose Überwachung durch den Anästhesisten ist genau dafür da, Veränderungen früh zu erkennen. Häufiger sind harmlose, vorübergehende Beschwerden:

  • Übelkeit und Erbrechen nach dem Aufwachen. Das lässt sich oft vorbeugend mit Medikamenten verringern.
  • Halsschmerzen oder Heiserkeit durch den Beatmungsschlauch, meist nach ein bis zwei Tagen vorbei.
  • Müdigkeit, Schwindel, leichte Verwirrtheit in den ersten Stunden, bei älteren Menschen etwas häufiger.
  • Blauer Fleck oder Reizung an der Einstichstelle des Venenzugangs.
  • Seltene, aber ernstere Risiken sind allergische Reaktionen auf Narkosemittel, Herz-Kreislauf-Probleme und das Einatmen von Mageninhalt. Letzteres ist der Grund, warum die Nüchternheitsregeln so wichtig sind. Ihr individuelles Risiko hängt vor allem von Ihren Vorerkrankungen ab und wird im Vorgespräch mit dem Anästhesisten besprochen.

    Wann zahlt die Krankenkasse die Vollnarkose?

    Örtliche Betäubung zahlt die gesetzliche Krankenkasse immer. Eine Vollnarkose übernimmt sie nur, wenn sie medizinisch notwendig ist, also eine einfachere Form der Schmerzausschaltung nicht möglich ist. Nach den Patienteninformationen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) ist das anerkannt bei:

  • Kindern unter 12 Jahren, die nicht mitarbeiten und deshalb nicht unter örtlicher Betäubung behandelt werden können,
  • Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Bewegungsstörungen, die wegen mangelnder Kooperation eine Narkose brauchen,
  • Patienten mit schweren, ärztlich anerkannten Angstreaktionen (Zahnbehandlungsphobie), die deshalb nicht unter örtlicher Betäubung behandelt werden können,
  • Patienten, bei denen örtliche Betäubungs- oder Beruhigungsmittel wegen einer Erkrankung oder Allergie nicht eingesetzt werden dürfen,
  • größeren chirurgischen Eingriffen, die nicht unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden können.
  • Was bedeutet „ärztlich anerkannte Angst"?

    Die Diagnose Zahnbehandlungsphobie stellt nicht die Zahnärztin, sondern ein dazu berechtigter Arzt oder Psychotherapeut, etwa ein Psychiater oder psychologischer Psychotherapeut. Sprechen Sie uns darauf an: Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen nötig sind, und stimmen das Vorgehen mit dem Anästhesisten ab. Klären Sie die Kostenübernahme vor dem Narkosetermin, damit es hinterher keine Überraschungen gibt.

    „Wunschnarkose" ist Privatleistung

    Wenn eine Behandlung auch unter örtlicher Betäubung möglich wäre, Sie aber lieber schlafen möchten, zahlt die gesetzliche Kasse die Narkose nicht. Das klassische Beispiel der KZBV: Alle vier Weisheitszähne in einer Sitzung zu entfernen, obwohl es auch in mehreren Sitzungen mit örtlicher Betäubung ginge. Die Narkose ist dann eine Privatleistung. Dasselbe gilt in der Regel für Dämmerschlaf und Lachgas.

    Zahnbehandlung und Narkose sind getrennte Posten

    Übernimmt die Kasse die Narkose, ändert das nichts an der Abrechnung der Zahnbehandlung selbst: Kassenleistungen wie Füllungen oder Wurzelbehandlungen bleiben Kassenleistungen, Zahnersatz wird wie gewohnt über den Festzuschuss abgerechnet. Bei privat Versicherten und mit Zusatzversicherung hängt die Erstattung vom Tarif ab. Fragen Sie im Zweifel vorher bei Ihrer Versicherung nach.

    Was lässt sich in einer Narkose-Sitzung erledigen?

    Bei guter Planung sehr viel: Füllungen, Wurzelkanalbehandlungen, Zahnentfernungen, Weisheitszähne, Implantate und Knochenaufbau, Parodontitisbehandlung und eine gründliche Reinigung. Grenzen gibt es bei Arbeiten, die Zwischenschritte brauchen. Beim Zahnersatz etwa können Zähne in Narkose vorbereitet und Abdrücke oder Scans genommen werden, die Anprobe und das Einsetzen erfolgen aber an späteren Terminen im Wachzustand. Für viele ist das nach einer erfolgreichen Narkosesanierung gut machbar, weil die großen, belastenden Schritte bereits erledigt sind.

    Vollnarkose bei Kindern

    Bei Kindern ist die Schwelle für eine Narkose bewusst hoch. Zuerst versuchen wir es mit Geduld, kindgerechter Erklärung und bei Bedarf Lachgas. Eine Narkose kommt in Frage, wenn viele Zähne behandelt werden müssen, das Kind nicht mitarbeiten kann und ein Aufschub die Zähne weiter schädigen würde. Für Kinder gelten eigene Nüchternheitsregeln, die der Anästhesist im Vorgespräch genau erklärt. Mehr zur Behandlung von Kindern finden Sie in unserer Kinderzahnheilkunde.

    Nach der Narkose ist vor dem nächsten Termin

    Eine Narkose ist ein Werkzeug, keine Dauerlösung. Die meisten Patienten, die bei uns eine große Sanierung in Narkose hatten, kommen danach zu Kontrollen und zur professionellen Zahnreinigung im Wachzustand. Wenn die großen Baustellen erledigt sind, sind diese Termine kurz und schmerzfrei. So verliert die Angst oft Schritt für Schritt ihren Schrecken. Wie wir Angstpatienten insgesamt begleiten, lesen Sie auf unserer Seite Zahnarzt für Angstpatienten in München und im Ratgeber Angst vorm Zahnarzt überwinden.

    Häufige Fragen zur Vollnarkose beim Zahnarzt

    Wie lange dauert eine Behandlung in Vollnarkose?

    Das hängt vom Umfang ab, meist ein bis mehrere Stunden. Hinzu kommen Vorbereitung und etwa ein bis zwei Stunden Aufwachphase. Planen Sie für den Narkosetag den ganzen Tag ein.

    Bekomme ich während der Narkose etwas mit?

    Nein. Sie schlafen, spüren keinen Schmerz und erinnern sich nicht an die Behandlung. In der Regel wird der Behandlungsbereich zusätzlich örtlich betäubt, damit Sie auch nach dem Aufwachen zunächst schmerzfrei sind.

    Muss ich für die Narkose in eine Klinik?

    In der Regel nicht. An unseren Narkosetagen arbeitet ein Facharzt für Anästhesie mit vollständiger Ausstattung direkt in unserer Praxis in München-Oberföhring. Nur bei schweren Vorerkrankungen kann eine Klinik mit stationärer Überwachung der sicherere Ort sein.

    Darf ich am Tag der Narkose Wasser trinken?

    Klare Flüssigkeiten wie Wasser oder Tee ohne Milch sind in der Regel bis 2 Stunden vor der Narkose erlaubt. Feste Nahrung und Milchprodukte nicht mehr ab 6 Stunden vorher. Maßgeblich sind die Anweisungen Ihres Anästhesisten.

    Wann kann ich wieder arbeiten?

    Nach der Narkose selbst sind die meisten am nächsten Tag wieder fit. Wie lange Sie sich schonen sollten, hängt eher von der Zahnbehandlung ab: Nach Füllungen oft gar nicht, nach umfangreicheren chirurgischen Eingriffen einige Tage.

    Kann ich mehrere Narkosen hintereinander bekommen?

    Das ist möglich, aber wir planen so, dass möglichst viel in einer Sitzung erledigt wird. Jede Narkose ist eine eigene Belastung für den Körper, und weniger Narkosetermine bedeuten weniger Vorbereitung und weniger Ausfalltage für Sie.

    Beratung in München-Oberföhring

    Ob eine Vollnarkose für Sie sinnvoll ist oder ob Dämmerschlaf oder Lachgas ausreichen, klären wir in einem persönlichen Gespräch, ohne Behandlung und ohne Druck. Unsere Praxis liegt im Münchner Nordosten, gut erreichbar aus Bogenhausen, Johanneskirchen und Englschalking. Alles zu Ablauf und Narkosetagen finden Sie auf der Seite Vollnarkose beim Zahnarzt in München. Termin vereinbaren

    Dr. Christina Dickel, Zahnärztin in München-Oberföhring

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    Dr. Christina Dickel

    Zahnärztin mit über 15 Jahren Erfahrung in moderner Zahnmedizin

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