Ab dem 1. Januar 2027 zahlt die gesetzliche Krankenkasse beim Zahnersatz weniger. Der Festzuschuss sinkt ohne Bonusheft von 60 auf 50 Prozent der Regelversorgung, mit fünf Jahren Bonusheft von 70 auf 60 Prozent und mit zehn Jahren von 75 auf 65 Prozent. Wessen Festzuschuss noch 2026 bewilligt wird, behält die alten Sätze. Für Härtefälle ändert sich nichts.
| Auf einen Blick | |
|---|---|
| Was sich ändert | Festzuschuss für Zahnersatz sinkt um zehn Prozentpunkte |
| Ab wann | 1. Januar 2027 |
| Rechtsgrundlage | GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, § 55 SGB V |
| Neue Sätze | 50 % ohne Bonusheft, 60 % nach 5 Jahren, 65 % nach 10 Jahren |
| Härtefall | unverändert, die Kasse trägt die Regelversorgung vollständig |
| Stichtag | vor dem 1.1.2027 bewilligte Festzuschüsse behalten die alten Sätze |
| Gültigkeit der Bewilligung | Zahnersatz in der Regel innerhalb von sechs Monaten eingliedern |
Festzuschuss 2027: Was ändert sich beim Zahnersatz?
Für Kronen, Brücken, Prothesen und Zahnersatz auf Implantaten zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen befundbezogenen Festzuschuss. Befundbezogen heißt: Maßgeblich ist, was an Ihrem Gebiss fehlt oder zerstört ist, nicht die Versorgung, für die Sie sich entscheiden. Für jeden Befund legt der Gemeinsame Bundesausschuss eine Regelversorgung fest, also die medizinisch ausreichende Standardlösung. Der Festzuschuss ist ein fester Prozentsatz der Kosten dieser Regelversorgung.
Genau dieser Prozentsatz wird gesenkt, und zwar in allen drei Stufen um zehn Prozentpunkte. Alles andere am System bleibt gleich: Es gibt weiterhin den Festzuschuss nach Befund, den Bonus für regelmäßige Kontrollen und die Härtefallregelung für Menschen mit geringem Einkommen. Die Änderung betrifft alle Arten von Zahnersatz gleichermaßen, auch Reparaturen und Unterfütterungen, für die es ebenfalls Festzuschüsse gibt.
Ihren Zuschuss für einen bestimmten Befund können Sie mit dem Festzuschuss-Rechner abschätzen. Eine Übersicht über die Befunde und Regelversorgungen finden Sie in der Festzuschuss-Tabelle.
Warum sinkt der Zuschuss für Zahnersatz 2027?
Grundlage ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 228). Der Bundestag hat es am 10. Juli 2026 beschlossen, in Kraft ist es seit dem 30. Juli 2026. Es ändert unter anderem § 55 des Fünften Sozialgesetzbuchs, in dem der Anspruch auf Zahnersatz geregelt ist. Für die Festzuschüsse gilt ein späterer Termin: Die neuen Sätze greifen erst zum 1. Januar 2027.
Ziel des Gesetzes ist, die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung zu entlasten und weitere Beitragserhöhungen zu bremsen. Beim Zahnersatz bedeutet das eine Rückkehr zum früheren Niveau. Bis Ende September 2020 lag der Festzuschuss schon einmal bei 50 Prozent ohne Bonus. Zum 1. Oktober 2020 wurde er auf 60 Prozent angehoben, diese Erhöhung wird nun zurückgenommen.
Festzuschuss alt und neu: die Sätze im Vergleich
Die Tabelle zeigt, welchen Anteil an den Kosten der Regelversorgung die Kasse übernimmt und welcher Eigenanteil an der Regelversorgung bei Ihnen bleibt.
| Voraussetzung | Festzuschuss bis 31.12.2026 | Festzuschuss ab 1.1.2027 | Ihr Eigenanteil an der Regelversorgung |
|---|---|---|---|
| ohne Bonusheft oder mit Lücken | 60 % | 50 % | steigt von 40 auf 50 % |
| Bonusheft fünf Jahre lückenlos | 70 % | 60 % | steigt von 30 auf 40 % |
| Bonusheft zehn Jahre lückenlos | 75 % | 65 % | steigt von 25 auf 35 % |
| Härtefall | Regelversorgung vollständig | Regelversorgung vollständig | bleibt bei 0 % |
Die Senkung um zehn Prozentpunkte klingt überschaubar. Gemessen an dem, was Sie selbst zahlen, ist sie deutlich: Ohne Bonusheft steigt der Eigenanteil an der Regelversorgung um ein Viertel, mit fünf Jahren Bonus um ein Drittel und mit zehn Jahren Bonus um 40 Prozent.
Bonusheft 2027: Welche Regeln bleiben gleich?
Der Bonus bleibt erhalten, nur die Ausgangsbasis ist niedriger. Auch die Bedingungen ändern sich nicht:
Der Abstand zwischen den Stufen bleibt gleich: zehn Prozentpunkte für fünf Jahre, fünfzehn für zehn Jahre. Ein gepflegtes Bonusheft ist damit weiterhin die einfachste Möglichkeit, den Eigenanteil zu senken. Wenn Sie Ihr Heft nicht finden, kann Ihre Zahnarztpraxis die Kontrolltermine aus ihren Unterlagen nachtragen, soweit sie bei ihr stattgefunden haben. Bei früheren Praxen fragen Sie dort nach. Den jährlichen Termin verbinden viele Patienten mit der professionellen Zahnreinigung, dann geht er nicht unter.
Härtefall: Für wen sich 2027 nichts ändert
Die Härtefallregelung bleibt unverändert. Wer ein geringes Einkommen hat oder bestimmte Sozialleistungen bezieht, etwa Bürgergeld oder Grundsicherung, bekommt die Kosten der Regelversorgung weiterhin vollständig erstattet. Die Einkommensgrenze ist an die sogenannte Bezugsgröße gekoppelt und wird jedes Jahr angepasst. Für Einkommen knapp darüber gibt es eine gleitende Härtefallregelung mit einem anteiligen Zusatzbetrag.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Regelversorgung und aufwendigeren Lösungen. Auch im Härtefall übernimmt die Kasse nur die Regelversorgung vollständig. Wählen Sie mehr, etwa eine vollkeramische Krone oder Zahnersatz auf Implantaten, zahlt die Kasse den Betrag, der auf die Regelversorgung entfallen wäre, und die Mehrkosten tragen Sie. Ob Sie unter die Regelung fallen, prüfen Sie mit dem Härtefall-Rechner. Ausführlich erklärt ist das im Beitrag zur Härtefallregelung beim Zahnersatz.
Stichtag 1. Januar 2027: Was heißt „bewilligt"?
Entscheidend für die alten Sätze ist, dass Ihre Krankenkasse den Festzuschuss vor dem 1. Januar 2027 bewilligt hat. Nicht maßgeblich sind der Tag der Behandlung oder das Datum der Rechnung. Ein Festzuschuss, der im Dezember 2026 bewilligt wurde, behält also die alten Sätze, auch wenn der Zahnersatz erst im Februar 2027 eingesetzt wird.
Bewilligt wird der Festzuschuss über den Heil- und Kostenplan (HKP). So läuft das ab:
Wer jetzt noch die alten Sätze nutzen möchte, sollte die Schritte 1 bis 3 nicht in die letzten Dezembertage legen. Zwischen den Feiertagen arbeiten Kassen und Gutachter oft langsamer. Was in Ihrem Plan steht, erklärt Ihnen der HKP-Erklärer Zeile für Zeile.
Sechs Monate Gültigkeit: Worauf Sie bei der Planung achten sollten
Eine Bewilligung gilt nicht unbegrenzt. Nach dem Bundesmantelvertrag der Zahnärzte zahlt die Kasse den Festzuschuss nur, wenn der Zahnersatz in der bewilligten Form innerhalb von sechs Monaten eingegliedert wird. Maßgeblich ist das Einsetzen des fertigen Zahnersatzes, nicht der Beginn der Behandlung. Wird die Frist überschritten, verliert die Bewilligung ihre Gültigkeit. Das Sozialgericht München hat das 2023 in einem Fall bestätigt, in dem die Eingliederung nur wenige Tage zu spät lag.
Für die Planung heißt das:
Eines sollte der Stichtag nicht sein: ein Grund, Zahnersatz anfertigen zu lassen, der medizinisch noch nicht nötig ist. Wenn ein Zahn mit einer Füllung gut versorgt ist, spart eine vorgezogene Krone nichts. Sinnvoll ist das Vorziehen nur bei einer Versorgung, die ohnehin ansteht.
Rechenbeispiel: So verändert sich Ihr Eigenanteil
Das Beispiel rechnet nur in Prozent, weil die Kosten von Befund zu Befund verschieden sind. Angenommen, für eine Lücke ist eine Brücke die Regelversorgung. Die Kosten dieser Regelversorgung setzen wir gleich 100 Prozent. Sie haben ein lückenloses Bonusheft über zehn Jahre.
| bewilligt bis 31.12.2026 | bewilligt ab 1.1.2027 | |
|---|---|---|
| Festzuschuss der Kasse | 75 % | 65 % |
| Ihr Eigenanteil bei Regelversorgung | 25 % | 35 % |
| Eigenanteil bei einer Versorgung, die 150 % der Regelversorgung kostet | 75 % | 85 % |
Die Regel dahinter: Der Zuschuss sinkt immer um zehn Prozent der Kosten der Regelversorgung, unabhängig davon, welche Versorgung Sie wählen. Bei der Regelversorgung macht das einen großen Teil Ihres Eigenanteils aus, hier 40 Prozent mehr. Bei einer teureren Versorgung ist der zusätzliche Betrag gleich hoch, fällt im Verhältnis zur Gesamtrechnung aber weniger ins Gewicht. Im Härtefall bleibt der Eigenanteil bei der Regelversorgung in beiden Spalten bei null.
Zahnzusatzversicherung: Lohnt sie sich jetzt?
Für Zahnersatz, der schon angeraten oder geplant ist, hilft ein neuer Vertrag in aller Regel nicht. Zahnzusatzversicherungen fragen bei Abschluss nach laufenden und angeratenen Behandlungen und schließen diese aus. Dazu kommen Wartezeiten von bis zu acht Monaten und in den ersten Jahren oft begrenzte Höchstbeträge, die sogenannte Zahnstaffel.
Wer bereits versichert ist, sollte in den Vertrag schauen, wie die Erstattung berechnet wird:
Für alle, die heute noch keine Behandlung vor sich haben, ist die Senkung ein Anlass, die eigene Lage nüchtern zu prüfen. Ein Abschluss lohnt sich eher früh und mit gesunden Zähnen. Welche Tarifmerkmale zu Ihrer Situation passen, können Sie mit unserem Zahnzusatzversicherung-Vergleich durchgehen.
Häufige Fragen
Gilt der alte Festzuschuss, wenn die Behandlung erst 2027 stattfindet?
Ja, wenn die Kasse den Festzuschuss vor dem 1. Januar 2027 bewilligt hat. Der Zahnersatz muss dann aber innerhalb der Gültigkeit der Bewilligung eingegliedert werden, in der Regel innerhalb von sechs Monaten. Eine Verlängerung sollten Sie rechtzeitig und schriftlich beantragen.
Zählt das Datum des Heil- und Kostenplans oder der Genehmigung?
Maßgeblich ist die Bewilligung durch die Krankenkasse. Ein Plan, der im Dezember erstellt, aber erst im Januar genehmigt wird, fällt unter die neuen Sätze. Planen Sie deshalb einige Wochen Puffer für die Prüfung ein.
Lohnt sich das Bonusheft ab 2027 noch?
Ja. Mit zehn Jahren lückenlosem Bonusheft erhalten Sie 65 statt 50 Prozent der Regelversorgung. Ihr Eigenanteil an der Regelversorgung liegt damit bei 35 statt 50 Prozent.
Werden auch Implantate 2027 teurer?
Implantate selbst sind bis auf seltene Ausnahmefälle keine Kassenleistung, daran ändert sich nichts. Für den Zahnersatz auf den Implantaten zahlt die Kasse den Festzuschuss, der für die Situation ohne Implantate vorgesehen ist. Dieser Zuschuss sinkt wie alle anderen um zehn Prozentpunkte.
Gilt die Senkung auch für Reparaturen an Prothesen und Kronen?
Ja. Auch für Reparaturen, Erweiterungen und Unterfütterungen gibt es befundbezogene Festzuschüsse, und für sie gelten dieselben Prozentsätze. Kleinere Reparaturen sind dadurch ebenfalls etwas teurer als bisher.
Ändert sich etwas für Privatversicherte?
Nein. Das Gesetz betrifft nur die gesetzliche Krankenversicherung. Bei privat Versicherten richtet sich die Erstattung weiterhin nach dem eigenen Tarif.
Beratung in München-Oberföhring
Wenn bei Ihnen Zahnersatz ansteht, besprechen wir in unserer Praxis in der Oberföhringer Straße 183a, welche Versorgung medizinisch sinnvoll ist und wie der Zeitplan mit Blick auf den Stichtag aussehen kann. Den Heil- und Kostenplan erstellen wir so, dass Sie ihn zügig bei Ihrer Kasse einreichen können. Mehr zu den Möglichkeiten finden Sie auf unserer Seite zum Zahnersatz und im Ratgeber Festzuschuss beim Zahnersatz. Termine vereinbaren Sie online über Doctolib oder telefonisch.




